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Vom digitalen Geben und Nehmen

Da sich die Welt zunehmend in digitale Räume verschiebt, muss auch die Rechtstheorie dieser Entwicklung folgen.

Vom digitalen Geben und Nehmen

Da sich die Welt zunehmend in digitale Räume verschiebt, muss auch die Rechtstheorie dieser Entwicklung folgen.

Weil die Digitalisierung die Gesellschaft verändert, braucht es das Recht, um diese Entwicklungen menschenwürdig und nachhaltig zu gestalten. Mit diesem Themenkomplex beschäftigt sich das neugegründete Institut für Theorie und Zukunft des Rechts der Universität Innsbruck.

Recht gestaltet die Gesellschaft. Nun ist es so, dass sich Gesellschaft im digitalen Zeitalter mehr und mehr im Internet abspielt. Genau diese Entwicklung beobachtet Matthias C. Kettemann seit mehr als 15 Jahren, seit September ist er Professor für Internet- und Innovationsrecht an der Universität Innsbruck: „Mit Blick auf die Digitalisierung und besonders im Internet stellen sich ganz neue Herausforderungen.“

Die Neuen

So werden Unternehmen zu neuen Akteuren, die im Internet fast zu kleinen Staaten werden, die eigene Regeln und Normen verfolgen und durchsetzen. „Wir müssen uns fragen: Wie wird das legitimiert und wer entscheidet darüber?“, so Kettemann. Dass das nicht nur an Mark Zuckerberg liegen könne, diese Erkenntnis setzt sich auch in der Gesellschaft mittlerweile immer öfter durch.

Breites Aufgabengebiet

Algorithmen, die Art und Weise, wie Social-Media-Plattformen gestaltet und designt sind, und digitale Technologie – das alles beeinflusst Menschen. Dabei sind nicht nur geschriebene Gesetze, sondern alles, was Menschen lenkt, Recht, so Matthias Kettemann. Und dieses Recht hat zur Aufgabe, digitale Souveränität für Menschen und Staaten zu sichern. „Das Internet muss uns mehr geben, als es uns nimmt“, formuliert der Experte das Ziel seiner Tätigkeit. In den letzten Jahren wurden viele Daten von Nutzer:innen genommen. Nun sei es an der Zeit, sich zu überlegen, wie das Internet besser gestaltet werden könne.

Vier Baustellen

Für Matthias Kettemann stehen vier Herausforderungen im Fokus: der Schutz der Menschen würde und Rechte auf Onlineplattformen. Die Einbindung der Gesellschaft bei der Umsetzung digitaler Innovationen, wie etwa Crowdsourcing. Die Nutzung digitaler Technologien im Bildungsbereich, sodass Menschen das Potenzial ebendieser auch nutzen können. Und nicht zuletzt eine Auseinandersetzung mit künstlicher Intelligenz: „Es ist ein fataler Fehler, wenn wir automatisierte Entscheidungen nicht mehr hinterfragen“, betont Kettemann. Damit KI gesellschaftlich akzeptiert und genutzt werden könne, braucht es einen offenen Diskurs dazu.

Zusammenarbeit

Die Forschungsarbeit zu diesen Themen erfolgt interdisziplinär, die Rechtstheorie ist der Anschluss zu anderen Disziplinen: „Es ist nicht möglich, Regulierung ohne die Ökonomie, Psychologie, Philosophie oder Technik zu gestalten“, erklärt der Jurist. Ähnlich zum Europarecht sollen die rechtlichen Implikationen der Digitalisierung in Zukunft von allen Bereichen mitbedacht werden.

Vernünftige Technologie

Zu den Forschungsprojekten des neu berufenen Professors zählen unter anderem die Cybersicherheit und das Erstellen der ersten Open-Source-Datenbank von Cybervorfällen gemeinsam mit den Außenministerien mehrerer EU-Staaten. Auch mit der Ethik der Digitalisierung und mit dem Schaffen neuer – und fairer – Lebens- und Arbeitsmöglichkeiten durch digitale Technologien beschäftigt sich das Institut.

Steckenpferd von Matthias Kettemann ist und bleibt aber das Plattformrecht, das sich mit jenen Rechtsfragen beschäftigt, die sich durch die Nutzung von Social Media ergeben. Dabei geht der Experte auch der Frage nach, wie Onlineplattformen das Leben offline beeinflussen – etwa hinsichtlich der Mediennutzung und der Implikationen für den öffentlichen Rundfunk. Kettemann sieht sich dabei als Botschafter: „Die Digitalisierung öffnet viele Türen. Wir müssen zusehen, dass wir durch die richtige gehen und digitale Technologien sinnvoll nützen, um nachhaltig gutes Leben zu sichern.“

Zur Person:

Matthias C. Kettemann, LL.M., ist seit September Professor am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts. Der gebürtige Steirer hat die erste Lehrbefugnis für Internetrecht im deutschsprachigen Raum und forscht daran, wie mit Recht technologische Entwicklungen unter Achtung der Menschenrechte und Nachhaltigkeit gestaltet werden können und sollen.

13. Dezember 2021 | AutorIn: Katharina Wildauer | Foto: Axel Springer

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