Skip to main content
Rankings - top.tirol - Wirtschaftsnachrichten aus Tirol
Rankings
Unternehmensverzeichnis - top.tirol - Wirtschaftsnachrichten aus Tirol
Unternehmen
Newsletter - top.tirol - Wirtschaftsnachrichten aus Tirol
Newsletter
Flexibles Arbeiten ab 2025

Telearbeit auch aus dem Café

Die Telearbeit wird 2025 erleichtert.
Flexibles Arbeiten ab 2025

Telearbeit auch aus dem Café

Die Telearbeit wird 2025 erleichtert.

Artikel teilen

Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen zur Arbeit außerhalb des Betriebs in Kraft. Der bisherige Begriff "Home-Office" wird dann gesetzlich unter den umfassenderen Begriff "Telearbeit" gefasst.

Dadurch erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Arbeitsleistung nicht nur von zu Hause aus, sondern auch bei Familienangehörigen oder in Cafés zu erbringen.

Bei der sogenannten "Telearbeit im engeren Sinn" – also Arbeit in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in Co-Working-Spaces – bleibt der Arbeitsweg unfallversicherungsrechtlich geschützt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Wohnort der Angehörigen oder das Co-Working-Space in räumlicher Nähe zur eigenen Wohnung oder zur regulären Arbeitsstätte befindet oder die Entfernung einem üblichen Arbeitsweg entspricht.

Anders verhält es sich bei der "Telearbeit im weiteren Sinn", die an beliebigen anderen Orten ausgeführt wird. Hier besteht kein Versicherungsschutz für den Weg dorthin. Während des Aufenthalts vor Ort bleibt die versicherungsrechtliche Absicherung bei Arbeitsunfällen jedoch bestehen. Der Weg zum Café oder Hotel unterliegt hingegen keinem Schutz der Unfallversicherung.

Das Gesetz schreibt zudem vor, dass Telearbeit und die entsprechenden Arbeitsorte nicht eigenmächtig gewählt werden dürfen. Stattdessen müssen sie im Rahmen einer klaren Vereinbarung mit dem Arbeitgeber festgelegt werden.

25. Dezember 2024 | AutorIn: APA/David Wintner | Foto: Shutterstock