ElektrotechnikerIn (Modullehrberuf)
Berufsfeld: Elektrotechnik/Elektronik/ITAusbildungsdauer: 4 Jahre
ElektrotechnikerInnen in der Anlagen- und Betriebstechnik planen, montieren, installieren, warten und reparieren elektrische und elektrotechnische Bauteile, Komponenten und Systeme der Anlagen- und Betriebstechnik wie z. B. Steuerungs- und Regelungsanlagen, Alarmsysteme, Überwachungssysteme, elektrische Türen, Tore und Lifte, aber auch industrielle Maschinen und Anlagen, Kühl- und Klimaanlagen und Energieversorgungsanlagen.
Sie arbeiten in Industrie- und Gewerbebetrieben der Elektrotechnik, auf Baustellen sowie für spezielle Wartungs- und Serviceunternehmen. Je nach Aufgabenbereich arbeiten sie im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen sowie anderen Fach- und Hilfskräften der Energietechnik, Elektronik und der Baubranche und haben Kontakt zu Kundinnen/Kunden und Lieferanten.
Die Ausbildung im Modullehrberuf Elektrotechnik umfasst verpflichtend eine 2jährige Ausbildung im Grundmodul Elektrotechnik und eine eineinhalbjährige Ausbildung in einem der folgenden Hauptmodule:
- Elektro- und Gebäudetechnik
- Energietechnik
- Anlagen- und Betriebstechnik
- Automatisierungs- und Prozessleittechnik
Zusätzlich kann in einem weiteren halben Ausbildungsjahr ein zweites Hauptmodul oder eines der folgenden Spezialmodule gewählt werden:
- Gebäudeleittechnik
- Gebäudetechnik-Service
- Sicherheitsanlagentechnik
- Erneuerbare Energien
- Netzwerk- und Kommunikationstechnik
- Eisenbahnelektrotechnik
- Eisenbahnsicherungstechnik
- Eisenbahnfahrzeugtechnik
- Eisenbahntransporttechnik
- Eisenbahnfahrzeuginstandhaltungstechnik
- Eisenbahnbetriebstechnik
Dauer der Lehrzeit:
- 3,5 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
- 4 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul + ein Spezialmodul
- 4 Jahre: Grundmodul + zwei Hauptmodule
Kombinationsmöglichkeiten: Es sind NICHT alle Haupt- und Spezialmodule miteinander kombinierbar. Die zulässigen Kombinationsmöglichkeiten sind aus der Ausbildungsordnung ersichtlich: Ausbildungsordnung Elektrotechnik (Änderung 2018)