Über die Kunst der Verschachtelung oder wie René Benko das schicke Chalet N in Lech am Arlberg vor der Konkursmasse rettete und in seine Privatstiftung verschob.
Da wir heute ja an einem halben Feiertag erscheinen, können Sie diese Meldung in zwei Varianten lesen, einmal in Kurzform, damit wir Sie nicht von Ihren Weihnachtseinkäufen abhalten, und einmal in Langform, falls es Sie interessiert, wie man Firmen so komplex verschachtelt, dass man auch vor einem Konkurs noch Besitzverhältnisse ändern kann.
Die Kurzform:
René Benkos Signa Holding stellte am 29. November einen Insolvenzantrag. Nur zwei Tage davor wurde das schicke Chalet N in Lech am Arlberg von der konkursreifen Holding in eine von René Benkos Privatstiftungen verschoben.
Die Langform:
Das Chalet N in Lech am Arlberg steht im Eigentum der „Signa Luxury Collection GmbH“. Diese stand wiederum bis zum 27. November im Eigentum der „Signa AT 2020 Vier KG“. Und diese wiederum ist noch heute eine Tochter der „Signa Holding GmbH“, die am 29. November in den Konkurs schlitterte. Oder kurz: Bis zum 27. November gehörte das Chalet N indirekt der „Signa Holding GmbH“.
Am 28. November trat die „Signa AT 2020 Vier KG“ ihre Anteile an der „Signa Luxury Collection GmbH“ zum Preis der Stammeinlage (35 TEUR) an die „Muxel Berggasthof Schlössle GmbH“ ab. Sie ist somit neuer Eigentümerin des Chalet N.
Die „Muxel Berggasthof Schlössle GmbH“ gehört zu 25 Prozent der „Laura Chronos GmbH“ und zu 75 Prozent der „Laura Chloris GmbH“. Beide Firmen gehören wiederum zu 100 Prozent der „Laura AT 2019 Zwei GmbH“. Diese – und jetzt sind wir am Ziel – gehört zu 100 Prozent der „Laura Privatstiftung“, einer von Benkos Privatstiftungen.
Wie diese Verschiebung rechtlich zu bewerten ist, entscheidet am Ende der Kaufpreis, der nicht im Firmenbuch ersichtlich ist. Hat die „Muxel Berggasthof Schlössle GmbH“ für das Chalet N einen marktüblichen Betrag bezahlt, entsteht der Signa Holding ja kein Schaden. Die besonderen Umstände und vor allem auch der Zeitpunkt könnten aber darauf hindeuten, dass dies nicht so abgelaufen ist. Signa-Holding-Insolvenzverwalter Christof Stapf dürfte sich den Vorgang jedenfalls genau ansehen und sich das Luxusdomizil wohl kaum so einfach aus der Masse schnappen lassen. Jedenfalls gilt in der ganzen Causa natürlich nicht nur die Umschuldsvermutung, sondern vor allem die Unschuldsvermutung.
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