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KHG, der Staat und wir alle

Verlierer der Woche

Karl-Heinz Grasser ist es nicht gelungen, eine Haftstrafe abzuwenden, zumindest dem finanziellen Schaden versucht er aber auf dem Weg des Privatkonkurses zu entkommen.
KHG, der Staat und wir alle

Verlierer der Woche

Karl-Heinz Grasser ist es nicht gelungen, eine Haftstrafe abzuwenden, zumindest dem finanziellen Schaden versucht er aber auf dem Weg des Privatkonkurses zu entkommen.

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Letzten Dienstag wurde am Bezirksgericht Kitzbühel das Insolvenzverfahren über das Vermögen oder wohl eher Nicht-Vermögen von Karl-Heinz Grasser eröffnet. Auf rund 21 Millionen Euro belaufen sich die Forderungen der GläubigerInnen, davon entfallen 12,7 Millionen Euro auf Schadenersatzforderungen der Republik Österreich und 7,9 Millionen Euro auf Steuernachforderungen ebendieser. Vereinfacht formuliert ist es KHG nicht gelungen, eine Haftstrafe abzuwenden, zumindest dem finanziellen Schaden versucht er aber auf dem Weg des Privatkonkurses zu entkommen. Mit 20,6 Millionen Euro Verbindlichkeiten gegenüber der Republik betrifft Grassers Insolvenz quasi zur Gänze seinen Henker. Einmal mehr muss man sich deshalb fragen, ob diese Form der Bestrafung bei Finanzvergehen überhaupt Sinn ergibt.

‍Wem genau ist nochmal geholfen, wenn Karl-Heinz Grasser im Gefängnis verschwindet?

Natürlich will man als Staat nach jahrelangen Verhandlungen Erfolge vorweisen können. Immerhin hat man viel Kraft, sehr viel Geld und unmenschlich viel Zeit investiert. Auch wünscht sich die einfache Volksseele ein Zeichen, dass die da oben nicht einfach tun und lassen können, was sie wollen. Doch rein wirtschaftlich betrachtet – und es würde dem Staat in Zeiten wie diesen gut tun, auch einmal diese Sichtweise einzunehmen – hilft ein KHG in Freiheit und ohne Privatkonkurs wesentlich mehr als ein KHG in Haft mit schadenfroher Bevölkerung. Angenommen es wäre möglich, FinanzverbrecherInnen zu hohen Geldstrafen und Schadenersatzzahlungen zu verdonnern, ohne dass sie sich diesen entziehen können, man könnte auf Haftstrafen im Gegenzug verzichten.

Mir als Steuerzahler wäre es jedenfalls wichtig, dass KHG zumindest die Möglichkeit bekommt, seine 20 Millionen Wiedergutmachung zu leisten. Ich sehe wenig Sinn darin, einen ohnehin ramponierten Ruf durch eine Haftstrafe endgültig zu ruinieren. Denn so gibt es am Ende auch hier keine Gewinner. Eine wirtschaftlich positive Zukunft Grassers in Österreich wird auf diesem Weg verunmöglicht, der Staat geht – wieder einmal – leer aus und auch die Abschreckungswirkung funktioniert in diesem Fall wohl eher nicht. Oder deutlicher formuliert: Für 20 Millionen Euro als Gegenleistung wäre der eine oder andere wohl durchaus für zeitlich beschränkten Freiheitsentzug zu motivieren. 

09. Mai 2025 | AutorIn: Michael Steinlechner | Foto: Chatbox AI

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