Mit 1. Jänner sind Änderungen im Tiroler Tourismusfinanzierungssystem in Kraft getreten. Sie zielen darauf ab, heimische Unternehmen zu entlasten und die Serviceleistungen zu verbessern. Besonders tourismusfernere Betriebe profitieren.
Die Tiroler Tourismusfinanzierung ist seit fast hundert Jahren ein wichtiger Pfeiler der touristischen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes. Mit Jahresanfang treten nun Reformen in Kraft, die zum einen Tirols Wettbewerbsfähigkeit steigern und zum anderen die finanzielle Belastung auf die heimische Wirtschaft reduzieren sollen.
Entlastung für tourismusferne Unternehmen
Besonders zugutekommt die Novelle tourismusferneren Unternehmen. Betriebe, die weniger direkt von der Branche profitieren, zahlen mit 1. Jänner 2025 im Durchschnitt 24 Prozent weniger. Das bedeutet eine jährliche Entlastung von über zehn Millionen Euro. Für Unternehmen, die stark vom Tourismus abhängig sind, wie Seilbahnen und Hotelbetriebe, bleibt die Beitragshöhe unverändert. Eine weitere Neuerung ist die Einführung eines Freibetrags von 5.000 Euro. Umsätze bis zu dieser Summe sind künftig von der Abgabe befreit. Zudem wurden obsolete Berufsgruppen aus dem Beitragssystem entfernt und neue, wie Solar- und Photovoltaikanlagenmonteure, integriert.
Höhere Taxe und elektronische Meldepflicht
Im Gegensatz dazu steigt mit 1. Mai 2025 die Mindestortstaxe, die Gäste entrichten müssen, auf 2,60 Euro. Damit sollen finanzielle Mittel für die Weiterentwicklung des Tourismus gesichert werden. Die genaue Höhe der Taxe können die Tourismusverbände weiterhin bis zu einer Höhe von 5 Euro pro Nacht und Gast selbst festlegen.
Wohin die Gelder aus der Tourismusfinanzierung fließen, soll in Zukunft besser aufgeschlüsselt werden. In kommenden Beitragsvorschreibungen werden detaillierte Informationen über den Einsatz der Mittel enthalten sein. Damit will das Land mehr Transparenz schaffen.
Elektronische Erfassung
Zur besseren und einfacheren Erfassung tritt außerdem ab 1. November dieses Jahres eine elektronische Meldepflicht für Beherbergungsbetriebe in Kraft. Um PrivatzimmervermieterInnen bei der Umstellung zu unterstützen, fördert das Land Tirol den Ankauf neuer Hardware, die für die Nutzung des elektronischen Gästeblattes erforderlich ist. Förderanträge dafür können zwischen 1. Jänner und 31. Oktober 2025 eingereicht werden.
Telefonische Beratung
Zusätzliche Unterstützung erhalten Tirols TouristikerInnen durch eine zentrale Service-Hotline. Unter +43 512 508 3250 können sich dort SteuerberaterInnen, BilanzbuchhalterInnen, Stakeholdern und UnternehmerInnen jeden Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Montag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr informieren und beraten lassen.
Wichtiger Schritt
Tourismuslandesrat Mario Gerber betont die Bedeutung dieser Maßnahmen: „Nach fast einhundert Jahren war es höchst an der Zeit, das Tourismusfinanzierungssystem zu novellieren und tourismusfernere Unternehmen zu entlasten. Die Maßnahmen, die wir mit Anfang 2025 umsetzen, sollen für mehr Transparenz sorgen und das Verständnis für die Wichtigkeit des Tourismusbeitrages stärken. Schließlich kommen die Mittel der gesamten Tourismuswirtschaft und letztlich ganz Tirol zugute.“