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8 clevere Steuermaßnahmen vor Jahresende

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8 clevere Steuermaßnahmen vor Jahresende

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Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu. Der Innsbrucker Steuerberater Ulrich Schirmer rät in seinem Newsletter zum nochmaligen Steuer-Check. Wir haben die wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst.

Maßnahme 1: Antrag auf Gruppenbesteuerung stellen

Verbundene Kapitalgesellschaften können Gewinne und Verluste miteinander verrechnen und ausgleichen. Voraussetzungen sind eine finanzielle Verbindung (Kapitalbeteiligung von über 50 Prozent und Mehrheit der Stimmrechte) seit Beginn des Wirtschaftsjahres sowie ein Gruppenantrag beim Finanzamt. Letzterer muss bis spätestens 31.12.2025 eingereicht werden.

Maßnahme 2: Forschungsförderung nutzen

Mit der Forschungsprämie von 14 Prozent erhalten Unternehmen zusätzlich zu den normalen steuerlichen Abzügen eine Steuergutschrift für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen.

Maßnahme 3: Gewinnfreibetrag ausschöpfen

Der Gewinnfreibetrag ermöglicht es natürlichen Personen, bis zu 15 Prozent ihres Gewinns (bei Gewinnen bis 33.000 Euro) steuerfrei zu behalten. Zudem vermindert er die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung.

Maßnahme 4: Erhöhten Investitionsfreibetrag ausnützen

Für bestimmte abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren gilt seit dem 1.11.2025 ein Investitionsfreibetrag von 20 Prozent bzw. bei ökologischen Investitionen von 22 Prozent. Der Höchstbetrag liegt bei einer Million Euro pro Jahr.

Maßnahme 5: Netzkarten für Selbständige

Selbstständige können 50 Prozent der Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel als Betriebsausgabe absetzen, sofern diese betrieblich genutzt werden.

Maßnahme 6: GSVG‑Befreiung für Kleinstunternehmer

Kleinstunternehmer mit einem Jahresumsatz von maximal 55.000 Euro und Einkünften von maximal 6.613,20 Euro können für das Jahr 2025 eine Befreiung von der Pflichtversicherung im Rahmen des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) beantragen. Dazu zählen beispielsweise JungunternehmerInnen, Personen ab 60 Jahren oder Teilversicherte in Kindererziehungszeiten.

Maßnahme 7: Öko-Zuschlag für Wohngebäude

Für die Jahre 2024 und 2025 gilt ein Zuschlag von 15 Prozent als zusätzliche Betriebsausgabe für thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen bei zu Wohnzwecken überlassenen Gebäuden. Dazu zählen beispielsweise Dämmmaßnahmen, der Austausch von Fenstern oder die Umstellung von fossilen Heizsystemen.

Maßnahme 8: Abzugsfähigkeit von Spenden

Spenden aus dem Betriebsvermögen an Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, mildtätige Zwecke, Tierschutzorganisationen oder Feuerwehren sind bis maximal zehn Prozent des Gewinns als Betriebsausgabe absetzbar. Seit 2024 können unter bestimmten Voraussetzungen auch Spenden an Schulen, Kindergärten sowie Kultur- und Sportvereine berücksichtigt werden.

Genauere Infos gibt’s hier.

12. November 2025 | AutorIn: David Wintner | Foto: Shutterstock

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