Soeben wurde im Nationalrat ein abgabenfreier Corona-Bonus in Höhe von bis zu € 3.000,- beschlossen. Somit sind Bonuszahlungen an Arbeitnehmer:innen, die aufgrund der Corona-Krise bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, bis zu € 3.000,- steuer- und sozialversicherungsfrei. Auch heuer können Unternehmen, wie im Vorjahr, wieder ihren Mitarbeiter:innen einen Corona-Bonus von bis zu € 3.000,- steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlen.
Corona-Bonus
Laut den BMF-FAQ „Corona“ besteht für die Steuerbefreiung keine Beschränkung auf bestimmte Branchen bzw. systemrelevante Berufe. Der Corona-Bonus muss eine zusätzliche Zahlung darstellen und kann auch in Form von Gutscheinen geleistet werden. Die Auszahlung kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen aufgeteilt erfolgen.
Die Bonuszahlungen können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
Achtung: Belohnungen aufgrund von bisherigen Leistungsvereinbarungen sind nicht steuerfrei!