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Stefan Danzl im Interview

Aufatmen bei der Kreditvergabe?

Stefan Danzl ist der Leiter des Kreditrisikomanagements der Hypo Tirol Bank.
Stefan Danzl im Interview

Aufatmen bei der Kreditvergabe?

Stefan Danzl ist der Leiter des Kreditrisikomanagements der Hypo Tirol Bank.

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Die KIM-Ordnung ist gefallen – doch was bedeutet das für KreditnehmerInnen? Stefan Danzl, Leiter des Kreditrisikomanagements der Hypo Tirol Bank, klärt auf.

Welche konkreten Änderungen der KIM-Verordnung wurden zuletzt umgesetzt?

Stefan Danzl: Die KIM-Verordnung hat ihren Gesetzescharakter verloren, die darin enthaltenen Bestimmungen sind jedoch nicht entfallen. Sie wurden durch das Wohnbauimmobilienkredit-Rundschreiben (WIK-RS) der FMA abgelöst. Dieses Rundschreiben dient den Banken als Orientierungshilfe für die Vergabe von Wohnbaukrediten. Inhaltlich entsprechen die Vergabekriterien im Wesentlichen jenen der bisherigen KIM-Verordnung.

In der Hypo Tirol Bank haben wir unsere Vergaberichtlinien im Zuge der Umstellung nochmals überprüft. Die Vorgaben der FMA erachten wir nach wie vor als sinnvoll. Die Möglichkeit zur Gewährung von Ausnahmen besteht weiterhin – wie auch schon unter der KIM-Verordnung – und wird von uns in begründeten Fällen genutzt. Jeder Kreditwunsch wird individuell geprüft; entscheidend bleibt dabei stets die nachhaltige Leistbarkeit der Kreditrate, unter Berücksichtigung etwaiger Verkaufsabsichten, Zwischenfinanzierungen, Förderungen und weiterer relevanter Faktoren.

Ist durch die Änderung eine Lockerung der Kreditvergabe durch die Banken absehbar?

Grundsätzlich prüft jede Bank ein Kreditengagement auf die nachhaltige Leistbarkeit der Raten und auf eine angemessene Besicherung. Liegen hier Zweifel oder Mängel vor, ist eine Kreditvergabe nicht möglich – unabhängig davon, ob die KIM-Verordnung in Kraft ist oder durch das WIK-RS ersetzt wurde. Eine generelle Lockerung der Vergabepraxis ist daher nicht zu erwarten.

Entstehen durch die Änderung neue Risiken für Banken oder KreditnehmerInnen?

Nein, neue Risiken sind durch die Umstellung nicht zu erwarten. Die inhaltlichen Kriterien für die Kreditvergabe bleiben im Wesentlichen unverändert, sodass weder die Risikoposition der Banken noch die finanzielle Belastung der KreditnehmerInnen grundsätzlich steigt. Der wesentliche Unterschied liegt in der rechtlichen Form: Das WIK-RS ist kein Gesetz, sondern eine aufsichtsrechtliche Orientierungshilfe. Dennoch wird es von uns – wie zuvor die KIM-Verordnung – als verbindlicher Maßstab in der Kreditprüfung angewendet. Damit bleibt das Schutzniveau für KreditnehmerInnen und Banken gleich hoch.

Vielen Dank fürs Gespräch!

 

Zur Person: Stefan Danzl ist studierter Betriebs- und Volkswirt. Seit 2005 ist er bei der Hypo Tirol Bank tätig, unter anderem als stellvertretender Leiter des Bereichs Asset Management. Seit September letzten Jahres leitet er den Bereich Kreditrisikomanagement.

14. August 2025 | AutorIn: Barbara Kluibenschädl | Foto: Hypo Tirol Bank

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