Aufgrund der Verlängerung des 3. Lockdowns hat die Regierung ab 1.1.2021 eine neue Unterstützungsmaßnahme in Aussicht gestellt, den Ausfallsbonus. Dieser soll eine schnelle Liquiditätshilfe für die betroffenen Betriebe darstellen.
Überblick Ausfallbonus:
Der Ausfallbonus soll ab einem Umsatzausfall ab 40 % greifen. Basis für die Berechnung sind die jeweiligen Monatsumsätze des Jahres 2019. Tritt der Umsatzausfall ein, so erhält der Betrieb 30% vom Umsatzausfall als Ersatzrate aber max. € 60.000,00 pro Monat.
Die Antragstellung soll jeweils ab 16. des Folgemonats über Finanzonline möglich sein, somit ist der 1. Antrag ab 16.2.2021 möglich. Dieser Bonus soll bis Ende der Pandemie ausbezahlt werden. Vom oben angeführten Bonus in Höhe von 30 % entfällt die Hälfte auf einen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss € 800.000,– und die andere Hälfte auf einen Ausfallbonus. Da eine Hälfte auf den Fixkostenzuschuss verweist, muss dieser im Jahr 2021 auch beantragt und abgewickelt werden.
In einer Pressemitteilung wurde diese weitere Hilfsmaßnahme bekannt gegeben, Details sind aber noch in Ausarbeitung.