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Pflicht ab Ende Juni

Barrierefreie Webseiten

Wer seine Webseite nicht rechtzeitig barrierefrei gestaltet, riskiert eine Geldstrafe und in Zukunft möglicherweise auch ein schlechteres Google-Ranking.
Pflicht ab Ende Juni

Barrierefreie Webseiten

Wer seine Webseite nicht rechtzeitig barrierefrei gestaltet, riskiert eine Geldstrafe und in Zukunft möglicherweise auch ein schlechteres Google-Ranking.

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Bestimmte unternehmerische Webseiten müssen mit Ende Juni barrierefrei sein. Wer das nicht umsetzt, riskiert bis zu 80.000 Euro Strafe. Unser Pro-Tipp dazu am Ende des Artikels.

Am 28. Juni ist es so weit: In Österreich tritt das neue Barrierefreiheitsgesetz in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, bestimmte digitale Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind unter anderem Webseiten, Webshops und Online-Buchungssysteme. Wer seine digitalen Angebote nicht rechtzeitig barrierefrei gestaltet, riskiert empfindliche Strafen – Bußgelder von bis zu 80.000 Euro sind möglich.

Wen betrifft das Gesetz?

„Es handelt sich um ein Verbraucherschutzgesetz – das heißt, es greift nur, wenn über eine digitale Plattform tatsächlich ein Vertrag abgeschlossen werden kann“, erklärt Rafael Pauley, Digitalisierungs- und E-Commerce-Berater der Wirtschaftskammer Tirol. Wer hingegen nur eine reine Informationsseite betreibt, ist von dem Gesetz nicht betroffen.

Zudem gibt es Ausnahmen für kleinere Unternehmen: „Alle Betriebe mit weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme und weniger als zehn MitarbeiterInnen sind vom Gesetz nicht betroffen“, so Pauley. Eine Ausnahme kann auch gelten, wenn die Umsetzung eine „unverhältnismäßige Belastung“ darstellen würde - was das bedeutet, ist allerdings noch nicht klar definiert.

Was muss geändert werden?

Die notwendigen Maßnahmen sind tatsächlich weniger komplex, als viele vermuten. Grundlage sind die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). „Wichtig ist zum Beispiel ein ausreichender Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe, damit die Inhalte gut lesbar sind“, erklärt Rafael Pauley. „Bilder müssen mit alternativen Textbeschreibungen versehen werden, die von Screenreadern vorgelesen werden können. Außerdem sollten Bilder auch tatsächlich als Bilder und Texte als Texte eingebunden werden – in der Vergangenheit wurden Inhalte aus gestalterischen Gründen oft als reine Grafiken dargestellt.“ Inhalte sollten zudem mit der Tastatur bedienbar sein und das Impressum sollte eine Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten.

Auch ohne Pflicht sinnvoll

Selbst wenn ein Unternehmen formal nicht unter das Gesetz fällt, lohnt sich der Blick auf barrierefreie Gestaltung. „Digitale Barrierefreiheit wird sich in den nächsten Monaten und Jahren auch auf das Google-Ranking und die Auffindbarkeit in Suchmaschinen auswirken“, so Pauley. Und: Nicht nur Menschen mit Behinderungen profitieren von klar strukturierten, gut lesbaren und einfach bedienbaren Websites. Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft werden solche digitalen Angebote immer wichtiger.

Wo gibt es Unterstützung?

Die erste Anlaufstelle für Informationen und Einschätzungen ist die Wirtschaftskammer Tirol. Sie unterstützt Unternehmen dabei, herauszufinden, ob sie betroffen sind. Auch Organisationen wie die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs bieten praxisnahe Beratung an. Für die konkrete Umsetzung sind oft die Webagenturen gefragt – viele von ihnen haben bereits passende Lösungen im Portfolio.

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Pro-Tipp

Eine praktische Möglichkeit bzw. eine Schnelllösung, die eigene Webseite barrierefrei zu gestalten, sind sogenannte Plug-ins oder Overlays. Diese lassen sich einfach in bestehende Seiten integrieren und bieten auf Knopfdruck Funktionen wie Kontrastumschaltung, größere Schrift oder Screenreader-Kompatibilität.

15. April 2025 | AutorIn: Barbara Kluibenschädl | Foto: Shutterstock, Target Group

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