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Bestellerprinzip: Neues Maklergesetz bringt Branche ins Wackeln

Arno Wimmer, Berufsgruppensprecher der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in Österreich und Fachgruppenobmann-Stv. in Tirol ist enttäuscht über die vorgestellten Vorschläge der Bundesregierung zum Bestellerprinzip: „Trotz der negativen Erfahrungen in Deutschland mit der Einführung des Bestellerprinzips im Jahre 2015 wird hierzulande nun ein sehr ähnliches Modell umgesetzt.“

Bestellerprinzip: Neues Maklergesetz bringt Branche ins Wackeln

Arno Wimmer, Berufsgruppensprecher der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in Österreich und Fachgruppenobmann-Stv. in Tirol ist enttäuscht über die vorgestellten Vorschläge der Bundesregierung zum Bestellerprinzip: „Trotz der negativen Erfahrungen in Deutschland mit der Einführung des Bestellerprinzips im Jahre 2015 wird hierzulande nun ein sehr ähnliches Modell umgesetzt.“

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Der Berufsgruppensprecher der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in Österreich und Fachgruppenobmann-Stv. in Tirol, Arno Wimmer, ist enttäuscht über die vorgestellten Vorschläge der Bundesregierung zum Bestellerprinzip.

„Wir als Vertreter der Immobilienbranche haben konstruktive Vorschläge zur Einführung des Bestellerprinzips gemacht. Bedauerlicherweise wurden die Vorschläge kaum berücksichtigt“, so Wimmer und fügt hinzu: „Trotz der negativen Erfahrungen in Deutschland mit der Einführung des Bestellerprinzips im Jahre 2015 wird hierzulande nun ein sehr ähnliches Modell umgesetzt.“

Die Nachteile betreffen die Immobilienbranche insofern: „Es erschwert die Tätigkeit des Immobilienmaklers und führt zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für die Branche. Erfahrungen aus Deutschland haben gezeigt, dass sich viele Immobilienmakler aus diesem Marktsegment verabschiedet und Mitarbeiter entlassen haben, es gingen damit auch Arbeitsplätze verloren“, zeigt sich Wimmer enttäuscht über die Augenauswischerei. 

Mit dieser Novelle sind aber auch erhebliche Nachteile für den Mieter verbunden. Diese verlieren mit dem Bestellerprinzip nämlich den rechtlichen Schutz, da sie aufgrund der Novelle nicht mehr professionell betreut werden. „Die Informations- und Aufklärungspflichten des Immobilienmaklers werden vielfach dem Mieter nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen und dieser ist insbesondere in den Ballungsgebieten den freien Marktmechanismen ausgesetzt“, so der Berufsgruppensprecher. 

In Deutschland ersparen sich die Mieter zwar nun die Provision, finden aber immer schwerer Wohnungen. „Erfahrungen aus Deutschland haben uns gezeigt, dass weniger Objekte auf den Immobilienplattformen sichtbar waren und daher der Markt für den Mieter wesentlich intransparenter wurde. Weiters war in Deutschland zu beobachten, dass die Vermieter es vielfach dem bestehenden Mieter überlassen haben, einen Nachfolgemieter zu finden. Diese verlangten dann von ernsthaften Mietinteressenten entsprechende verbotene Ablösen, die das Wohnen für den neuen Mieter verteuert haben.“

Abschließend warnt der Branchenexperte: „Die Vergabe von Wohnungen wird künftig vornehmlich an Besserverdiener erfolgen. Für sozial schwächere Mietinteressenten wird es zunehmend schwieriger, eine Wohnung zu finden. Es ist auch ein höherer Leerstand von Wohnungen zu befürchten, was gerade jetzt politisch nicht gewollt sein kann. Eine Verbilligung des Wohnens wird mit dieser Novelle nicht erreicht und ein zusätzlicher Nutzen für die Mieter ist keineswegs gegeben.“

23. März 2022 | AutorIn: WK Tirol | Foto: Shutterstock

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