Durch die nunmehr lang anhaltende COVID-Pandemie sieht die Liquiditätssituation für viele Unternehmen sehr schwierig aus. Aus diesem Grund versucht der Staat mit den verschiedensten „Helferlein“ so gut wie möglich, diese Unternehmerinnen und Unternehmern zu unterstützen. So wie es derzeit aussieht, wird es noch längere Zeit Förderungen und Unterstützungsleistungen geben müssen, um Liquiditätsengpässe zu verhindern.
Hier ein kurzer Überblick im „Corona-Förder-Dschungel“
Härtefallfonds:
- Wird bis 15.06.2021 verlängert
- Ist eine Förderung für Selbstständige
- Förderung für Lebenshaltungskosten
Investitionsprämie:
- Antragstellung muss bis 28.02.2021 bei der AWS eingehen
- Frist für Erstmaßnahmen soll bis 31.05.2021 verlängert werden
- Förderung für Neuinvestitionen
- Erhöhte Förderung für Zukunftsbereiche wie Digitalisierung, Ökologisierung und Life Sciences
Schutzmasken:
- Sind bis auf weiteres von der Umsatzsteuer befreit
Ausfallbonus:
- Ab 16.02.2021 kann man diesen beantragen
- Betrifft Unternehmen, die mehr als 40% Umsatzrückgang zum jeweiligen Monatsumsatz 2019/2020 haben
- Bis zu max. € 60.000,00 sind pro Monat förderbar (eine Hälfte als Bonus, die andere Hälfte auf Fixkostenzuschuss anzurechnen)
19. Februar 2021 | AutorIn: Daniel Nöbauer | Foto: Shutterstock