Für Privatpersonen läuft gerade die Auszahlung der € 500,- zur Unterstützung in der Energiekrise. Doch wie sieht es eigentlich für UnternehmerInnen aus? Hierzu hat der Ministerrat vergangene Woche die Eckpunkte des Energiekostenzuschusses für Unternehmen präsentiert. Lesen Sie gleich mehr!
# 1,3 Mrd. Euro
Letzte Woche wurde bekanntgegeben, dass es für die österreichischen Unternehmen in Summe € 1,3 Mrd. an Energiepreisunterstützung geben soll. Dadurch wären 30% der Mehrkosten aus dem Vorjahr abgedeckt.
# Wer bekommt’s?
Bekommen sollen den Zuschuss Unternehmen von ganz klein bis groß, Voraussetzung für die Hilfe ist jedoch, dass es sich dabei um ein energieintensives Unternehmen oder einen gewerblichen Verein handelt. Das heißt, dass die Energiekosten 3% des Umsatzes ausmachen müssen.
Doch was ist, wenn Ihr Betrieb weniger als € 700.000,- Jahresumsatz macht? Dann gilt für Sie diese 3-%-Hürde nicht. Denn für Kleinstunternehmen gibt es ein Pauschalmodell.
Es werden 30% des Preisanstiegs im Vergleich zum Vorjahr gefördert.
# Wer Geld haben will, muss sparen
Im Gegenzug zur finanziellen Unterstützung sind die Förderungen an Energiesparmaßnahmen gebunden! Soll heißen, dass FörderungswerberInnen bis 31.3.2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich umsetzen müssen.
- Somit dürfen Geschäfte ihren Innen- & Außenbereich in der Zeit von 21 Uhr bis 06 Uhr nicht beleuchten.
- Außerdem müssen Schilifte ihre Sitzheizungen ausschalten.
- Zudem müssen sich geförderte Unternehmen von Heizschwammerln verabschieden.
- Ebenfalls dürfen Geschäfte, die öffentlich zugänglich sind, ihre Türen nicht dauerhaft offen halten.
# Was, wie & wann wird gefördert?
Strom, Erdgas und Treibstoffe (Benzin und Diesel) zählen zu den förderbaren Energieträgern. Als förderbarer Zeitraum zählt die Zeit zwischen 01.02.2022-30.09.2022. #Achtung: Treibstoff wird nur in Stufe 1 gefördert!
Das Ganze soll des Weiteren in 4 Stufen stattfinden:
- Basisstufe (Stufe 1) – Energiekostenzuschuss für Strom, Erdgas und Treibstoffe bis maximal € 400.000,-
- Berechnungsstufe 2 – Energiekostenzuschuss für Strom und Erdgas bis maximal € 2.000.000,-.
- Berechnungsstufe 3 – Energiekostenzuschuss für Strom und Erdgas über die Berechnungsstufe 2 hinausgehende Förderungen bis maximal € 25.000.000,-
- Berechnungsstufe 4 – Energiekostenzuschuss für Strom und Erdgas über die Berechnungsstufe 3 hinausgehende Förderungen für besonders betroffene Sektoren und Teilsektoren bis maximal € 50.000.000,-
# Antrag
Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der aws, der Förderbank des Bundes.
Auf Basis von wenigen Stammdaten erfolgt zunächst eine Registrierung im aws Fördermanager. Diese Registrierung wird von Ende Oktober bis Mitte November möglich sein. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung.
Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen. Die formale Antragseinreichung ist grundsätzlich ab Mitte November 2022 möglich. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen.
# Nachträgliche Prüfungen
Bei nachträgliche Prüfungen werden wir eine alte Bekannte wieder treffen – nämlich die COFAG. Diese hat sich bei Corona-Förderungen wie Fixkostenzuschuss, Verlustersatz und CO bewährt – jedenfalls aus Sicht des Gesetzgebers.