Aufgrund der Corona Pandemie hat der Gesetzgeber die Behandlung von Essensgutscheinen nun nochmals geändert.
Ab 1.1.2022 sind Essensgutscheine von bis zu € 8,00 pro Arbeitstag für den Arbeitgeber steuerfrei.
Neues bei Gutscheine von Gaststätten
Diese Gutscheine können ab 1.1.2022 nicht nur in Gaststätten eingelöst werden, sondern auch bei Mahlzeiten, die von Gaststätten oder einem Lieferservice zubereitet bzw. geliefert werden und in der Wohnung des Arbeitnehmers, welcher sich im Homeoffice befindet, konsumiert werden.
Unverändert gilt bei Gutscheine zur Bezahlung von Lebensmitteln
Die Arbeitgeber können auch Gutscheine zur Bezahlung von Lebensmitteln aushändigen. Die Lebensmittel müssen nicht sofort konsumiert werden. Dort allerdings gilt die Regelung, dass € 2,00 pro Arbeitstag sind steuerfrei.
Pro Tag darf nur ein Gutschein an den Dienstnehmer ausgeben werden. Laut Finanzministerium müssen die Gutscheine nicht in Papierform ausgehändigt werden sondern können auch als Chipkarte oder z.B. digitaler Essensbon ausgegeben werden. Die Gutscheine können an jedem Wochentag auch (am Wochenende) und auch kumuliert eingelöst werden.