Mit 1. Juli 2021 ist das neue elektronische Portal für die Umsätze in den EU-Mitgliedstaaten online, über das Unternehmen die in der EU anfallende Umsatzsteuer melden können. Die Unternehmerinnen und Unternehmer, welche sich für das EU-OSS registrieren, müssen sich im jeweiligen Mitgliedstaat nicht zur Umsatzsteuer registrieren lassen. Eine Teilnahme ist jederzeit möglich.
Das klingt doch alles sehr gut? Gibt es einen Hacken?
Nein, die OSS-Meldungen sind wirklich eine gute Idee, besonders wenn Versandhandelsumsätze und Dienstleistungen in vielen EU-Ländern erbracht werden.
Falls Sie weitere Informationen über die Sonderregelung der OSS-Meldungen erhalten möchten, klicken Sie auf folgenden Link: https://fidas.at/aktuelles/one-stop-shop/
03. Juli 2021 | AutorIn: Daniel Nöbauer | Foto: Shutterstock