Der Fixkostenzuschuss 800.000 auch genannt als Fixkostenzuschuss II wurde von der Regierung ins Leben gerufen, um die Liquidität der Unternehmer zu schützen. Um den Antrag einbringen zu können muss ein Umsatzrückgang von mindesten 30% erreicht werden. Wie schon bei anderen „Helfern“ müssen auch für diesen Zuschuss gewisse Punkte erfüllt werden wie zum Beispiel Sitz in Österreich und noch viele mehr.
Der Zuschuss kann in bis zu zehn Betrachtungszeiträumen eingebracht werden und die Zeiträume können mit Lücken eingebracht werden. Monate in denen der Umsatzersatz in Anspruch genommen wurde, kann nicht beantragt werden.
Weiter Informationen rund um den Fixkostenzuschuss 800.000 finden Sie unter: https://fidas.at/fixkostenzuschuss/
29. Januar 2021 | AutorIn: Daniel Nöbauer |