Vor dem Landesgericht Innsbruck ist die sogenannte Prüfungstagsatzung im Konkursverfahren über das Vermögen von René Benko abgehalten worden. Benko selbst ist zur GläubigerInnenversammlung persönlich erschienen. Von den 30 GläubigerInnen wurden Forderungen in einer Gesamthöhe von rund 2 Milliarden Euro angemeldet.
In der Prüfungstagsatzung heute ging es darum, die zuvor angemeldeten Forderungen der GläubigerInnen zu prüfen. Das ist Aufgabe des Masseverwalters, zu dem das Landesgericht Andreas Grabenweger bestellt hat. Grabenweger ist Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei CHG Rechtsanwälte in Innsbruck und blickt auf mehr als 20 Jahre Erfahrung als Masseverwalter zurück. Heute wurden von ihm 47 Millionen Euro an Forderungen anerkannt.
Diesen Forderungen steht das von Benko angegebene Vermögen gegenüber. Mit einem entsprechenden Verzeichnis erklärt Benko als Schuldner sämtliche Vermögenswerte angegeben und nichts verheimlicht zu haben.
Als Masseverwalter hat Grabenweger heute nach der Prüfungstagsatzung neuerlich betont, dass das Vermögensverzeichnis eine Grundlage sei, dass aber daneben selbstverständlich Geschäftsunterlagen, Verträge, Bankkonten usw. geprüft werden, um auf allfällige weitere Vermögensbestandteile zu stoßen. Dazu würden auch konsequent Informationsquellen im In- und Ausland verwertet.
Auf den Masseverwalter warten jetzt Wochen und Monate penibler Kleinarbeit – mit schnellen Ergebnissen rechnet Grabenweger jedenfalls nicht.
Abgewickelt wird ein „klassisches“ Konkursverfahren und kein Sanierungsverfahren. Es geht also nicht mehr um die Fortführung des Beratungsunternehmens, das in der heutigen Verhandlung konkursgerichtlich geschlossen wurde, sondern um die Verwertung von René Benkos Vermögen. Im Vordergrund steht damit die (teilweise) Befriedigung der InsolvenzgläubigerInnen.