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Geräte-Retter-Prämie statt Reparaturbonus

Geräte-Retter-Prämie statt Reparaturbonus
Reparieren statt wegwerfen: Ab 12. Jänner 2026 kann dafür ein neuer Bonus beantragt werden.
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Geräte-Retter-Prämie statt Reparaturbonus

Geräte-Retter-Prämie statt Reparaturbonus
Reparieren statt wegwerfen: Ab 12. Jänner 2026 kann dafür ein neuer Bonus beantragt werden.

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Die neue Geräte-Retter-Prämie soll Anreize schaffen, Elektro- und Elektronikgeräte länger zu nutzen. Sie tritt die Nachfolge des Reparaturbonus an – allerdings in abgespeckter Form.

Ab 12. Jänner 2026 können alle in Österreich wohnhaften Privatpersonen die neue Geräte-Retter-Prämie beantragen – als effizienteres und finanziell reduziertes Nachfolgemodell zum Reparaturbonus. „Für KonsumentInnen steht bei der Geräte-Retter-Prämie vor allem der Anreiz und die Bewusstseinsbildung im Vordergrund: Geräte sollen länger genutzt und Defekte repariert werden, anstatt sie vorschnell zu entsorgen“, so Christian Leonhartsberger von noamol Re-Use Tirol, ein Verein zur Förderung von Wiederverwendung, Reparatur und Ressourcenschonung. „Die Prämie schafft einen finanziellen Anreiz, der Reparaturen attraktiver macht – insbesondere bei Elektrogeräten, bei denen die Kosten einer Reparatur im Vergleich zum Neukauf oft rasch in Richtung Ersatzanschaffung tendieren.“ Dadurch werde es für KonsumentInnen leichter, sich bewusst für die Reparatur und gegen den Neukauf zu entscheiden.

Auch die Firma Florian Service für Elektrogeräte mit Sitz in Innsbruck sieht einen klaren Vorteil: „Reparaturen werden auch für Menschen erschwinglich, die keine große Geldtasche haben.“ Gleichzeitig kritisiert sie die Einführung als „umständlich“ und bemängelt die permanenten Verschiebungen des Starttermines: „Die Aufklärung gegenüber dem Kunden ist teilweise nicht mehr glaubhaft zu gestalten, da die Ankündigung schon seit Oktober im Raum steht. Es gab einfach zu wenig Kommunikation mit den Partnerbetrieben", heißt es vonseiten der Firma.

 

Reparieren statt wegwerfen

Leonhartsberger betont, dass der Anreiz aber nicht nur KonsumentInnen, sondern auch Reparaturbetriebe betrifft: „Die Kreislaufwirtschaft bietet hier großes Potenzial, wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle – wie Reparaturdienstleistungen – gezielt zu stärken.“ Reparieren sei eine zentrale Maßnahme zur Verlängerung der Produktlebensdauer und damit ein wesentlicher Beitrag zum Ressourcenschutz. „Der Gesetzgeber hat erkannt, dass es hier – insbesondere bei Elektrogeräten – nach wie vor gezielte Anreize braucht. Reparaturen sind oft kostenintensiv, weshalb sich KonsumentInnen im Alltag schnell für einen Neukauf entscheiden, weil dieser scheinbar günstiger ist.“

Allein 2023 wurden österreichweit über 142.000 Tonnen Elektroschrott entsorgt – das entspricht etwa 7.000 voll beladenen LKW oder mehr als 23.000 ausgewachsenen Elefanten. Pro Kopf kamen durchschnittlich 13 Kilogramm Altgeräte zusammen – viele lagern noch in verstaubten Schubladen. Dabei reichen oft bereits kleine Reparaturen, um Geräte jahrelang weiter zu nutzen. „Die Geräte-Retter-Prämie setzt genau hier an: Sie soll Reparaturen weiterhin attraktiver machen und gleichzeitig das Bewusstsein für den Wert von Konsumgütern stärken.“

 

Förderung im Überblick

Der damalige Reparaturbonus wurde in drei Jahren 1,7 Millionen Mal eingelöst und endete am 26. Mai 2025, weil die Mittel ausgeschöpft waren. Die neue Prämie unterstützt nun Reparaturen, Service- und Wartungsleistungen sowie dazugehörige Kostenvoranschläge für gängige Haushaltsgeräte wie Kaffeemaschinen, Herde, Geschirrspüler, Küchenkleingeräte, Waschmaschinen und Wäschetrockner, aber auch Laptops, Fernsehgeräte, Bildschirme, Werkzeuge, Hörgeräte, Rollstühle oder Babyflaschenwärmer. „Die Geräte-Retter-Prämie ist gegenüber dem bisherigen Reparaturbonus stärker fokussiert und budgeteffizienter ausgestaltet“, betont Leonhartsberger. „Gefördert werden nun vor allem häufig genutzte Haushaltsgeräte, bei denen Reparaturen eine besonders hohe ökologische Wirkung haben.“

Die Förderung beträgt 50 Prozent der Bruttokosten, maximal 130 Euro pro Reparatur (bisher 200 Euro) sowie 30 Euro pro Kostenvoranschlag. Wird die Reparatur auf Basis eines geförderten Kostenvoranschlags beim selben Betrieb durchgeführt, liegt die maximale Fördersumme ebenfalls bei 130 Euro. Förderfähig sind Arbeitszeit, Anfahrts- sowie Material- und Versandkosten.

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So funktioniert‘s

Die Beantragung erfolgt online über www.geräte-retter-prämie.at. Nach Genehmigung muss der Bon innerhalb von drei Wochen bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden, andernfalls verfällt er. Der Rechnungsbetrag ist zunächst vollständig zu bezahlen; nach Prüfung durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) wird die Fördersumme aufs Konto überwiesen. Wichtig: Für dieselbe Leistung dürfen keine weiteren Förderungen aus Österreich oder der EU in Anspruch genommen werden.

Produktkategorien wie PKWs, Hybrid- und Elektroautos, Fahrräder und E-Bikes, Smartphones sowie Luxus-, Wellness- oder reine Unterhaltungsgeräte wie Massagesessel oder Karaokeanlagen sind nicht mehr Teil der Förderung. Dafür können weiterhin sogenannte Repair Cafés genutzt werden, die 2014 ins Leben gerufen wurden. In Tirol gab es 2025 insgesamt 75 Repair Cafés mit 5.200 BesucherInnen, 500 Freiwilligen und über 3.100 Reparaturen – 70 Prozent davon waren erfolgreich.

 

Lebensdauer auf Sparflamme

Die Geräte-Retter-Prämie setzt auch ein Zeichen gegen geplante Obsoleszenz – also die absichtlich verkürzte Lebensdauer von Produkten. Auch wenn es keinen unumstößlich belegten Fall davon gibt – und kein Unternehmen eine solche „Kaputt-nach-Datum-Strategie“ offen zugeben würde – verdeutlicht folgende Geschichte, dass es schon vor mehr als 100 Jahren Thema war: Im Jänner 1925 trafen sich führende Glühbirnenhersteller in Genf, um die Lebensdauer von Glühbirnen auf rund 1.000 Betriebsstunden festzulegen. Sie hatten damit ein Problem gelöst: Ihr Produkt funktionierte einfach zu gut – und zu lange.

10. Januar 2026 | AutorIn: Michaela Ehammer | Foto: Shutterstock

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