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(Jung)unternehmer aufgepasst

(Jung)unternehmer aufgepasst

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Start-up? Start-up!

Neu gründen und einer Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben, Fristen und Meldeverpflichtungen gegenüberstehen. Eine verspätete Abgabe oder die Nichteinhaltung von Fristen können empfindliche Säumniszuschläge oder Geldstrafen nach sich ziehen. Darum haben wir die wesentlichen To Dos zusammengefasst – Nicht nur für Jungunternehmer geeignet!

Sozialversicherung:

Eine Meldung bei der Sozialversicherung der Selbständigen ist während des ersten Monats nach Gründung erforderlich. Die Vorschreibung der Beiträge erfolgt in den meisten Fällen vierteljährlich.

Umsatzsteuer:

Bei einem Umsatz über € 35.000,- netto im Jahr sind Unternehmer zur Selbstberechnung und Zahlung der Umsatzsteuer sowie zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet.

Ertragssteuer:

Auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer sind jeweils zum 15. des zweiten Monats im Quartal Vorauszahlungen zu entrichten. Im ersten Geschäftsjahr eines Unternehmens dient eine Gewinnschätzung als Berechnungsbasis für die Einkommensteuervorauszahlung.

In den Folgejahren setzt das Finanzamt bei Ergehen des Einkommensteuerbescheids auch die Vorauszahlung an Einkommensteuer für das laufende und die Folgejahre fest.

Genaueres zur Umsatzsteuer und wichtiges zu Arbeitnehmern finden im folgenden Blog-Beitrag.

26. Juli 2023 | AutorIn: top.tirol Redaktion | Foto: Shutterstock

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