Damit wir unseren Kunden:innen die bestmögliche Beratung gewährleisten können, bilden wir uns ständig weiter und besuchen Seminare, Webinar und auch Workshops. Vielleicht veranstalten auch Sie immer wieder online Seminare und stellen sich jetzt die Frage „Welcher Ort ist eigentlich bei den Webinaren der Leistungsort?“
Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass sich ab 1.1.2022 der Leistungsort (im B2C Bereich) geändert hat und jener des Leistungsempfängers ist. Nehmen Ihre Kunden z.B. Privatpersonen in Deutschland an einem Online-Seminar teil, dann ist ab 2022 der Leistungsort Deutschland. Es kommt somit deutsches Recht zur Anwendung.
Damit werden Online-Veranstaltungen hinsichtlich des Ortes der Umsatzsteuerpflicht den elektronisch erbrachten Dienstleistungen an Nichtunternehmer gleichgestellt.