Freizeit- und Sportbetriebe fordern die Gleichbehandlung mit den körpernahen Dienstleistern und somit die Rückkehr zu 3G.
Der verkündete Entfall der Personenobergrenzen für Veranstaltungen (bei gleichzeitiger Beibehaltung von 2G) ab kommendem Samstag sorgt in der heimischen Veranstaltungsbranche für Erleichterung und bringt endlich wieder eine gewisse Planbarkeit. „Das ist zwar ein positiver Schritt in die richtige Richtung, doch Lockerungen für alle Freizeit- und Sportbetriebe sind ebenso längst überfällig. Umso mehr, als nun auch bei den körpernahen Dienstleistern auf 3G umgestellt wird“, erklärt Georg Giner, Fachgruppenobmann der Tiroler Freizeit- und Sportbetriebe.
Große Aufregung
In der gesamten Branche herrscht Aufregung darüber, dass die Freizeit- und Sportbetriebe noch in keinem der Lockerungsschritte erwähnt wurden, während bei den körpernahen Dienstleistern ein Zurückstufen auf 3G ab 12. Februar umgesetzt wird. Eine zeitversetzte gestaffelte Rückkehr zur 3G-Regel ist nicht nachvollziehbar und wirft sowohl Gleichheits- als auch Abgrenzungsprobleme auf. „Wir fordern daher eine Gleichbehandlung der Freizeit- und Sportbetriebe mit den körpernahen Dienstleistern und somit die Anwendung von 3G ebenfalls ab kommenden Samstag, spätestens jedoch ab 19. Februar“, so Giner.