Unternehmen entwickeln sich weiter, und damit ändern sich auch ihre Anforderungen. Die Anpassung der Rechtsform eines Unternehmens ist auf finanzieller, steuerlicher und rechtlicher Ebene von erheblicher Bedeutung und stellt nicht zuletzt ein wichtiges Instrument der Steueroptimierung dar. Entsprechend kann sie langfristig einen positiven Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg haben. Es ist daher ratsam, regelmäßig zu überprüfen, ob die bestehende Rechtsform noch zielführend und sinnvoll ist. Doch seien Sie sich auch im Klaren, dass eine Umgründung ein großer und komplexer Schritt ist, der gut geplant und immer mit Bedacht auf die aktuellen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen vollzogen werden sollte.
Der rechtliche und steuerliche Rahmen für Umgründungen wird durch das Umgründungssteuergesetz und durch zahlreiche Bestimmungen des Gesellschaftsrechts (Aktiengesetz, GmbH-Gesetz, Umwandlungsgesetz und Spaltungsgesetz) vorgegeben.
Das Umgründungssteuerrecht kennt verschiedene Formen der Umgründung:
- Einbringung
- Umwandlung
- Verschmelzung
- Zusammenschluss
- Realteilung
- Spaltung
Umgründungen können prinzipiell im Nachhinein vorgenommen werden. Der Wechsel kann jedoch maximal neun Monate rückwirkend auf einen Stichtag erfolgen (z.B. bis 30. September rückwirkend auf den 31. Dezember).
Weitere Informationen dazu finden Sie in dem Blog-Beitrag: https://fidas.at/aktuelles/neue-rechtsform-neue-chancen/