Bei Temperaturen jenseits der 30 Grad glühen auf unzähligen Dächern momentan die Fotovoltaikanlagen! Seit 2024 gilt für die Neuanschaffung von PV-Anlagen eine Umsatzsteuerbefreiung.
Steuererleichterung
Für die Veranlagungsjahre 2024 bis 2025 winkt eine Steuererleichterung für alle, die in Fotovoltaik investieren möchten. Konkret sind Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren von Fotovoltaikmodulen umsatzsteuerbefreit, sofern sie eine Leistungsgrenze von 35 kWp nicht überschreiten und an oder in der Nähe bestimmter Gebäude installiert werden.
Wichtig dabei: Für die Anlagen darf bis Ende 2023 kein Antrag auf einen Investitionszuschuss gestellt worden sein.
Weitere Informationen zum Zeitrahmen, den Nebenleistungen und Erweiterungen erhalten Sie hier:
Grüner Strom, steuerfrei: Neues zur USt-Befreiung für PV-Anlagen - Fidas