Die Steuerlandschaft für Kapitalgesellschaften ist dynamisch und anspruchsvoll.
Ein zentraler Hebel ist die Gruppenbesteuerung, die es ermöglicht, Gewinne und Verluste zwischen Kapitalgesellschaften auszugleichen. Voraussetzungen sind u.a. eine Kapitalbeteiligung von über 50 Prozent, ein Gruppenantrag und ein Gruppenvertrag.
Zusätzlich gelten für Körperschaften spezielle Verlustverrechnungsregeln: Verluste können nur bis zu 75 Prozent des Gewinns verrechnet werden, es sei denn, es greifen bestimmte Ausnahmen wie Liquidationsgewinne oder Wegzugsbesteuerung.
Tipp: Wenn Sie noch vor dem Jahresende eine Unternehmensgruppe bilden, können Sie daher beim Gruppenmitglied in den Genuss der 100 Prozentigen Verrechnung von Vorgruppenverlusten kommen.
30. Oktober 2024 | AutorIn: PM/Fidas | Foto: Shutterstock