Das neue Jahr bringt nicht nur neues Glück sondern auch die „normalen“ Umsatzsteuersätze mit.
Die österreichische Bundesregierung hat den reduzierten Umsatzsteuersatz von 5% befristet eingeführt und deshalb möchten wir Sie daran erinnern, dass diese Frist mit 31.12.2021 endet und ab dem 01.01.2022 wieder die gewohnten Steuersätze gelten.
Was das konkret für die betroffenen Branchen und die Ausstellung der Rechnungen an Ihre Kunden bedeutet, können Sie auf unserer Homepage nachlesen.
Weitere Informationen rund um die reduzieren Umsatzsteuersätze bzw. deren Geltungsdauer finden Sie unter: https://fidas.at/aktuelles/reduzierte-umsatzsteuersaetze/
15. November 2021 | AutorIn: top.tirol Redaktion | Foto: Shutterstock