Um unsere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu vermindern, beinhaltet das Abgabenänderungsgesetz 2022 eine Steuerbefreiung für „Selbstversorger“ Photovoltaikanlagen.
Autarkie wird steuerlich erleichtert. Aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen in das öffentliche Netz resultieren steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Nunmehr wurde eine Steuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 geschaffen (da nur private Anlagen und die Eigenversorgung begünstig werden, ist die Befreiung auf Anlagen mit einer Engpassleistung von 25 Kilowatt Peak (kWp) beschränkt), sodass Einkünfte aus der Einspeisung von höchstens 12.500 kWh Strom, aus Photovoltaikanlagen steuerfrei sind. Darüber gilt die Befreiung i.S. eines Freibetrags.