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Sicher ist sicher

Haftungsrisiken. Michael Perlornigg (Steinmayr & Co Insurance Brokers) und Roland Wegleiter (CHG Czernich Rechtsanwälte) laden zu einer Informationsveranstaltung.

Sicher ist sicher

Haftungsrisiken. Michael Perlornigg (Steinmayr & Co Insurance Brokers) und Roland Wegleiter (CHG Czernich Rechtsanwälte) laden zu einer Informationsveranstaltung.

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Haftungsrisiken, eine Reihe von Gesetzesnovellen sowie die veränderte Marktsituation am Immobilienmarkt führen zu neuen Herausforderungen (Gefahren) für Hausverwalter und Eigentümer. Die Versicherungsbroker von Steinmayr & Co und CHG Czernich Rechtsanwälte laden zu einer Informationsveranstaltung.

Eine Frage der Haftung

Unter dem Motto Fit für 55 drängt die EU zur Nullemission. Dies betrifft auch den Gebäude- Sektor. Die Hauptziele der EU bestehen darin, dass alle neuen Gebäude spätestens 2030 Nullemissionsgebäude sein sollten und dass bestehende Gebäude bis 2050 in Nullemissionsgebäude umgebaut werden sollten. Daneben werfen neue gesetzliche Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (z. B. die erleichterte Errichtung von E-Ladestationen) laut Dr. Roland Wegleiter, Spezialist für Immobilienrecht, CHG Czernich Rechtanwälte, etliche Haftungsfragen für Eigentümer und Hausverwalter auf: „Hier stellt sich insbesondere bei bestehenden Gebäuden die Frage, wer die Verantwortung trägt, diese klimafit zu machen, und vor allem, wer dafür einstehen muss, wenn dies verabsäumt wird.“

Rechtslage – Versicherungsfrage

„Auch bei der Bewertung der Frage, ob durch die Installation von E-Ladestationen ein erhöhtes Risiko abzudecken ist“, so Dr. Daniel Tamerl, CHG Czernich Rechtsanwälte, „sind Eigentümer und Hausverwalter künftig gefordert. Laden stellt im Vergleich zum Parken ein höheres Risiko dar und es stellt sich die Frage, wer im Schadensfall für Schäden durch das Laden, z. B. einen Fahrzeugbrand in der Tiefgarage, aufkommen muss, die Haftpflicht-Versicherung des Autos, die Gebäudeversicherung oder der Fahrzeughalter?“ Michael Perlornigg, Geschäftsführer Steinmayr & Co Insurance Brokers, denkt weiter: „Da gibt es verschiedene Haftungsszenarien und rechtliche Komponenten. Vor allem aber ist zu klären: Ist die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt?“

Zeit und Wert

Überhaupt seien viele Immobilien und Wohngebäude unterversichert. Die sich in den vergangenen Monaten massiv veränderte Marktsituation, insbesondere bei den Baukosten, Rohstoffpreisen, Zinsen sowie Liquidität hätten auch Auswirkungen auf die Bewertung von Immobilien. „Wir hatten in Innsbruck eine Immobilienpreiserhöhung von 100 Prozent in 10 Jahren“, erklärt Immobilienrechtsexperte Dr. Wegleiter und konkretisiert: „Doch der Marktwert ist bei einem Schadensfall sekundär. Bei der Frage, ob die Deckung einer Gebäudeversicherung ausreicht, ist der Wiederbeschaffungswert (= Neuwert) heranzuziehen. Hat man die Versicherungssumme nicht entsprechend nachgezogen, steht man vor einem massiven Problem.“ Bei privaten Eigenheimen träfe es den Eigentümer, bei Wohnungseigentumsanlagen sei primär die Hausverwaltung verpflichtet anzupassen. Beim Wiederbeschaffungswert sind nicht nur die massiv gestiegenen Baukosten zu berücksichtigen, sondern vor allem auch eine Reihe von geänderten Rahmenbedingungen (Energieeffizienz, Barrierefreiheit, Ein- und Zubauten etc.).

Immobilienbewertung

Ein Sachverständigen-Gutachten könne den korrekten Wert einer Immobilie darstellen, so Versicherungsexperte Perlornigg. Ein Spezialist für Immobilienbewertungen, wie etwa DI Thomas Ortner, Geschäftsführer Ortner & Partner Sachverständigenbüro, könne da Unklarheiten ausräumen. Das sei wichtig für die Hausverwaltungen, da sie ja gewisse Haftungen hätten. Das Portfolio müsse korrekt versichert und bewertet sein, so Steinmayr-Geschäftsführer Perlornigg. Und weiter: „Für uns als Versicherungsmakler ist es natürlich ebenfalls wichtig, die richtigen Versicherungssummen zu wählen. Und am allerwichtigsten ist es für die Eigentümer, weil die sonst am Schaden sitzenbleiben.“ Perlornigg und Wegleiter sind sich einig: „Unsere Informationsveranstaltung wird viele der aufgeworfenen Fragen beantworten.“

Veranstaltung
(Achtung begrenzte Teilnehmeranzahl)

Haftungsrisiken aufgrund neuer Trends und der veränderten Marktsituation am Immobilienmarkt.

  • Wann?
    24. Mai 2023, 16 Uhr
  • Für wen?
    Bauträger, Immobilienentwickler, Hausverwaltungen, Eigentümer, die Immobilien selbst verwalten, Wohnungseigentümer, Anleger
  • Wer?
    • Steinmayr & Co Insurance Brokers (versicherungstechnische Aspekte)
    • CHG Czernich Rechtsanwälte (rechtliche Aspekte)
    • Ortner & Partner, Sachverständigenbüro (Immobilienbewertung)
  • Nähere Infos unter:
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03. April 2023 | AutorIn: top.tirol Redaktion | Foto: Gerhard Berger

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