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Sind Ihre Mitarbeiter Katastrophenhelfer?

Sind Ihre Mitarbeiter Katastrophenhelfer?

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Überflutungen, Stürme, Murenabgänge – Meldungen über Naturkatastrophen beherrschen die Schlagzeilen. Viele helfen in ihrer Freizeit oder nehmen sich extra Urlaub. Doch auch Sie als Arbeitgeber können Ihre Mithilfe leisten, indem Sie Ihren engagierten Mitarbeitern bezahlt freigeben.

Die Einsatzprämie

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern für den Einsatz als freiwillige Helfer bei Großschadensereignissen oder Bergrettungseinsätzen bezahlt freigeben, können einen Bonus („Einsatzprämie“) in Höhe von EUR 200,00 pro Tag und Mitarbeiter beantragen. Der Bonus ist ein pauschaler Ausgleich für den Entgeltfortzahlungsaufwand des Arbeitgebers und wird aus dem Katastrophenfonds finanziert.

Die Regelung ist für jene Arbeitnehmer anwendbar, die entweder

  • bei einem Großschadensereignis als freiwillige Mitglieder einer Katastrophenhilfsorganisation, eines Rettungsdienstes oder einer freiwilligen Feuerwehr im Einsatz sind oder
  1. bei einem Bergrettungseinsatz als Mitglied der Bergrettung mitwirken.

Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf die Dienstfreistellung, diese kann vom Arbeitgeber auch abgelehnt oder in nur geringem Ausmaß genehmigt werden. Es ist möglich eine Vereinbarung für künftige Einsätze mit Mitarbeitern zu treffen, welche bei Hilfsorganisationen regelmäßig tätig werden. Da Katastropheneinsätze nicht planbar sind, kann die Zustimmung jedoch auch im Nachhinein erfolgen. In der Praxis wird die Zustimmung meist via WhatsApp oder telefonisch eingeholt und nachträglich schriftlich festgehalten.

Den Ablauf der Dienstfreistellung und Bonusbeantragung finden Sie in unserem Blog-Beitrag: https://fidas.at/aktuelles/sind-ihre-mitarbeiter-katastrophenhelfer/

20. September 2023 | AutorIn: Daniel Nöbauer | Foto: Shutterstock

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