Neue Umsatzgrenze am 2023:
Durch eine aktuelle gesetzliche Änderung wird die einkommensteuerliche Pauschalierung maßgebliche Betrag von € 35.000,- auf € 40.000,- erhöht.
Die pauschalen Betriebsausgaben betragen
- 45% der Betriebseinnahmen, maximal € 18.900,- bzw. ab 2023 maximal € 21.600,-
- 20% bei einem Dienstleistungsbetrieb, höchstens € 8.400,- bzw. ab 2023 maximal € 9.600,-
Zusätzlich zur Pauschale können die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrages gewinnmindernd berücksichtigt werden.
Reise- und Fahrtkosten, soweit ihnen ein Kostenersatz in gleicher Höhe gegenübersteht vermindern die Bemessungsgrundlage für die pauschalen Betriebsausgaben, da sie in tatsächlicher Höhe abgezogen werden können.
Die erhöhte Umsatzgrenze wird auch in jenen Fällen maßgeblich sein, in denen zusätzliche Umsätze erzielt werden, die nicht von der Pauschalierung erfasst sind (z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung), sodass nur die von der Pauschalierung erfassten Umsätze nicht höher als € 40.000,- sein dürfen.