Eingabehilfen öffnen

Skip to main content
Rankings - top.tirol - Wirtschaftsnachrichten aus Tirol
Rankings
Unternehmensverzeichnis - top.tirol - Wirtschaftsnachrichten aus Tirol
Unternehmen
Newsletter - top.tirol - Wirtschaftsnachrichten aus Tirol
Newsletter
Neue CBD-Regelung

„So können wir nicht überleben“

Rauchbare Hanfblüten mit niedrigem THC-Gehalt unterliegen nun dem Tabakmonopol.
Neue CBD-Regelung

„So können wir nicht überleben“

Rauchbare Hanfblüten mit niedrigem THC-Gehalt unterliegen nun dem Tabakmonopol.

Artikel teilen

Seit Ende Jänner dürfen rauchbare Hanfblüten mit niedrigem THC-Gehalt hierzulande nur noch in Trafiken verkauft werden. Was dort für Freude sorgt, bedeutet für die zahlreichen CBD-Shops den Ruin.

In den letzten Jahren öffneten immer mehr CBD-Shops ihre Tore. Neben Ölen, Tees und Kosmetikartikeln gab’s dort bis vor kurzem auch rauchbare Cannabis-Blüten mit einem niedrigen THC-Gehalt von weniger als 0,3 Prozent zu kaufen. CBD gilt nicht als Suchtmittel, soll beruhigend wirken und ist im Gegensatz zu THC nicht psychoaktiv. Ende Jänner entschied der Verwaltungsgerichtshof jedoch, dass rauchbare Hanfprodukte der Tabaksteuer unterliegen. Das hat zur Folge, dass sie unter das Tabakmonopol fallen und somit ausschließlich in Trafiken verkauft werden dürfen.

 

CBD-Shops in Nöten

Zur-Blte-fc-Franz-Oss

Hart trifft dies die vielen CBD-Läden, unter anderem den Shop „Zur Blüte“ in Innsbruck. Julia Geiss eröffnete ihn 2017 und war damit die erste in Tirol. Die aktuelle Regelung brachte ihr nun 80 Prozent Umsatzeinbuße: „So können wir nicht überleben“, gibt Geiss an und macht deutlich: „Wir werden ziemlich sicher zusperren.“ Die gekauften Produkte, die nun nicht mehr vertrieben werden dürfen, darf sie aber auch nicht zurückschicken. „Das war so nicht vorhersehbar“, so Geiss. Der wirtschaftliche Verlust durch das Verkaufsverbot der rauchbaren CBD-Blüten sei nicht kompensierbar.

Canatur-fc-Franz-Oss

Canatur-Betreiber Benjamin Wörgetter geht es ähnlich. Er betreibt seinen Shop in Innsbruck seit drei Jahren und war ebenfalls überrascht vom Urteil. Auch er verzeichnet Einbußen in Höhe von rund 80 Prozent, musste sogar seinen Mitarbeiter kündigen. „Ich fühle mich alleingelassen“, so Wörgetter, der etwa eine eigene Cannabisfachgruppe in der Wirtschaftskammer für die vielen betroffenen Betriebe befürworten würde. Er bedauert es, dass es keine Übergangsregelung gibt und befürchtet, dass ein Schwarzmarkt entstehen werde, da derzeit die Produkte auch in der Trafik noch nicht erhältlich sind.

 

Gedämpfte Freude aus den Trafiken

Ganz anders sieht diese Entwicklung die Trafikbranche. Martin Wacker, Gremialobmann der Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer Tirol, sieht sich bestätigt: „Endlich hat sich das Recht durchgesetzt.“ Laut ihm falle alles Rauchbare in den Bereich der Trafik und müsse mit der Tabaksteuer belegt werden. Bereits vor Jahren habe das Gremium darauf beharrt, dass es sich bei Hanfblüten um ein rauchbares Produkt handle, „jetzt hat es ein dreijähriges Verfahren gegeben.“ Die gebeutelte Trafik-Branche sei damit aber nicht über den Berg: „Rettung ist es keine, aber eine weitere kleine Stütze, um den Berufsstand zu erhalten.“ Zudem geht auch Wacker davon aus, dass es derzeit ein Vakuum gebe: „Es gibt aktuell meines Wissens keine Produkte am Markt, die beim Finanzministerium angemeldet sind.“ Jedes Produkt, das dem Tabakmonopol unterliegt, müsse nämlich erst vom Finanzministerium geprüft und dann zum Verkauf freigegeben werden.

17. März 2025 | AutorIn: Markus Wechner | Foto: Shutterstock, Franz Oss

top.tirol Newsletter

Wir informieren Sie kostenlos und wöchentlich über Tirols Wirtschaftsgeschehen