Wussten Sie, dass das Finanzamt Ihre Bemühungen zur Förderung der Mitarbeiterinnengesundheit belohnt? Mit gezielten Präventionsmaßnahmen können Sie nicht nur das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter steigern, sondern auch Steuern und Sozialabgaben einsparen.
Präventionsmaßnahmen
Betriebliche Gesundheitsförderungen, die präventive Maßnahmen wie Fitnesskurse oder Massagen umfassen, sind steuerfrei. Arbeitgeber können diese Ausgaben vollständig absetzen, solange die Angebote auf einen gesünderen Lebensstil abzielen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Barleistungen hingegen sind steuerlich nicht begünstigt, vergünstigte Fitnessstudio-Abos oder langfristige Sportplatz-Mietverträge schon. Damit die Gesundheitsförderung steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt, müssen fünf Kriterien erfüllt werden.
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