E-Roller gewinnen nicht nur im Privatbereich, sondern auch in der Unternehmenswelt zunehmend an Beliebtheit. Sie sind eine umweltfreundliche Mobilitätslösung, mit der Unternehmen ihre Mitarbeitenden emissionsfrei und effizient kurze Strecken zurücklegen lassen können.
Steuerliche Abzugsfähigkeit
E-Roller können in Österreich als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn sie betrieblich genutzt werden. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sowohl die Anschaffungskosten als auch die laufenden Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden können.
- Mehr als 50 Prozent betriebliche Nutzung: Wird der E-Roller zu mehr als 50 Prozent für betriebliche Zwecke verwendet, können die tatsächlichen Kosten abgesetzt werden.
- Weniger als 50 Prozent betriebliche Nutzung: Bei einer betrieblichen Nutzung von weniger als 50 Prozent.
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19. September 2024 | AutorIn: Fidas | Foto: Shutterstock