Regierung erwartet bis zu 160 Millionen Euro Mehreinnahmen – Kritik von Wirtschaft und Autofahrerverbänden
Elektroautos verlieren in Österreich schrittweise steuerliche Vorteile. Nach der Einführung der motorbezogenen Versicherungssteuer für E-Fahrzeuge folgt nun der nächste Einschnitt: Die Bundesregierung will die bisherige Steuerbefreiung für privat genutzte Elektro-Dienstwagen abschaffen.
Betroffen sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein vom Unternehmen bereitgestelltes Elektroauto auch privat nutzen. Bislang waren diese Fahrzeuge vom sogenannten Sachbezug ausgenommen – also jener steuerlichen Bewertung eines geldwerten Vorteils, der bei Firmenwagen mit Privatnutzung anfällt.
Mit dem Doppelbudget 2027/28 endet dieses Privileg. Bereits ab 2027 soll die Maßnahme laut Regierungsplänen rund 75 Millionen Euro zusätzlich in die Staatskasse bringen. Ab 2028 werden Einnahmen von rund 160 Millionen Euro pro Jahr erwartet.
E-Autos bleiben günstiger als Verbrenner – aber nur noch teilweise
Bei klassischen Dienstwagen mit Verbrennungsmotor werden monatlich zwei Prozent des Bruttolistenpreises als Sachbezug versteuert, bei besonders effizienten Fahrzeugen 1,5 Prozent.
Für Elektroautos ist ab 2028 ein reduzierter Satz von 0,75 Prozent der Anschaffungskosten vorgesehen. Damit bleiben E-Dienstwagen zwar steuerlich weiterhin attraktiver als Verbrenner, der bisherige Kostenvorteil schrumpft jedoch deutlich.
Beispiel: Bei einem E-Auto mit einem Anschaffungswert von 40.000 Euro würden künftig monatlich 300 Euro als steuerpflichtiger Sachbezug angesetzt.
Zudem dürfte es – analog zu Verbrennern – eine Obergrenze geben. Wird die bestehende Bemessungsgrenze von 48.000 Euro übernommen, läge der maximale monatliche Sachbezug für Elektroautos künftig bei 360 Euro.
Bereits höhere Kosten durch neue Versicherungssteuer
Schon seit April müssen Halter von Elektroautos zusätzlich motorbezogene Versicherungssteuer bezahlen. Diese Abgabe galt bislang ausschließlich für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
Für gängige Mittelklassemodelle bedeutet das laut Branchenberechnungen Mehrkosten von rund 350 bis 500 Euro pro Jahr.
Damit summieren sich für viele E-Auto-Besitzer und Nutzer von Firmenwagen binnen kurzer Zeit mehrere finanzielle Belastungen.
Kritik: Rückschlag für Elektromobilität
Kritik kommt unter anderem vom ÖAMTC. „Die Befreiung vom Sachbezug war ein wesentlicher Anreiz für Unternehmen und Beschäftigte, auf Elektromobilität umzusteigen“, sagt Martin Grasslober.
Unternehmen profitierten bisher nicht nur von niedrigeren Betriebskosten, sondern auch von geringeren Lohnnebenkosten, da E-Dienstwagen steuerlich begünstigt waren. Die Abschaffung dieses Vorteils könne den Umstieg auf emissionsärmere Flotten bremsen.
Ein Vorteil bleibt Unternehmen erhalten
Trotz der neuen Steuerregelung bleibt ein wichtiger Kaufanreiz bestehen: Unternehmen können beim Erwerb von Elektroautos weiterhin Vorsteuer geltend machen und sich die bezahlte Umsatzsteuer – innerhalb gesetzlicher Wertgrenzen – rückerstatten lassen.
Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ist dieser Vorsteuerabzug weiterhin ausgeschlossen.
Kürzungen bei klimaschädlichen Subventionen geplant
Neben den Änderungen bei Elektroautos plant die Regierung auch Einsparungen bei klimaschädlichen Förderungen. Diese Maßnahmen sollen laut Budgetpfad ab 2028 rund 190 Millionen Euro zum Staatshaushalt beitragen.
Welche Förderungen konkret betroffen sind, ist noch offen. Diskutiert werden unter anderem ökologische Anpassungen bei Pendlerförderungen und Zuschüssen.
Ursprünglich waren weiterreichende Einschnitte vorgesehen. Laut Regierung erschweren jedoch geopolitische Unsicherheiten – insbesondere der Krieg im Iran – derzeit größere Reformschritte.