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Steuerzuckerl für Arbeitnehmer

Steuerzuckerl für Arbeitnehmer

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Das Jahresende markiert eine wichtige Phase für Unternehmer, um steuerliche Angelegenheiten zu prüfen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und sich bei Ihren Mitarbeitern für die gute Zusammenarbeit über das Jahr hinweg zu bedanken.

Leistungen:

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, folgende lohnsteuer- und beitragsfreie Leistungen an ihre Mitarbeiter zu erbringen (pro Mitarbeiter pro Jahr):

  • Betriebsveranstaltungen bis max. EUR 365,-
  • Sachzuwendungen bis max. EUR 186,-
  • Zukunftssicherung bis max. EUR 300,-
  • Zuschüsse für Kinderbetreuungskosten bis max. EUR 1.000,-
    VORSCHAU: Ab 2024 wird der Freibetrag von EUR 1.000,- auf EUR 2.000,- angehoben; außerdem wird das maximale Alter der Kinder von 10 auf 14 erhöht.
  • Mitarbeiterrabatte auf Produkte des Unternehmens, die nicht höher als 20 % sind, führen zu keinem Sachbezug. Diese 20 % sind eine Freigrenze; das heißt, wird ein höherer Rabatt gewährt, liegt prinzipiell ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, von dem im gesamten Kalenderjahr jedoch EUR 1.000,- (Freibetrag) steuerfrei sind.
  • Steuerfreies Jobticket bzw. Klimaticket
  • Homeoffice-Pauschale bis zu EUR 3,- pro Homeoffice-Tag für maximal 100 Tage
  • Gutscheine für Mahlzeiten bis zu einem Wert von EUR 8,- pro Arbeitstag

Weitere Informationen zur Auszahlung von steuerfreien Prämien und Facts zur Teuerungsprämie finden Sie hier.

27. Oktober 2023 | AutorIn: Daniel Nöbauer | Foto: Shutterstock

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