Anfang des Jahres wurde entschieden, dass legale rauchbare Hanfblüten nur noch in Trafiken verkauft werden dürfen. Der Österreichische Cannabis Bundesverband holte dagegen ein Gutachten ein uns sieht sich im Recht. Wir haben nachgefragt, was jetzt Sache ist.
Am 29. Jänner entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass rauchbare Cannabis-Blüten mit einem niedrigen THC-Gehalt von weniger als 0,3 Prozent der Tabaksteuer unterliegen, unter das Tabakmonopolgesetz fallen und somit nicht mehr in CBD-Fachgeschäften, sondern nur noch in Trafiken verkauft werden dürfen. top.tirol berichtete. Das brauchte Zeit: Erst seit 21. Juli wird rauchbares CBD in heimischen Trafiken angeboten, aber noch nicht in vielen. „Ich habe bis heute nichts im Geschäft“, bestätigt Josef Sezemsky, Gremialobmann-Stv. der Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer Tirol und Betreiber der Trafik am Innsbrucker Hauptbahnhof.
Er habe bei sieben Trafiken nachgefragt, nur eine habe bisher die Ware im Laden, die anderen würden noch auf die Lieferung warten. „Die Blüten müssen im Labor getestet werden, kommen dann zum Großhändler und werden dort wieder getestet“, erklärt Sezemsky die Verzögerung. „Die Versorgung wird künftig sicher lückenlos vorhanden sein. Das Lieferproblem wird sich bald lösen.“ Für den Verkauf sieht man sich bei den TrafikantInnen gut gerüstet, im Vorfeld habe man über die Wirtschaftskammer Schulungsseminare angeboten. Der große Andrang der Kundschaft bleibt bisher aber aus: „Die Nachfrage ist noch eher überschaubar. Am Tag kommt vielleicht einer vorbei, der fragt, ob wir schon CBD verkaufen.“
Verkauf auch in vielen CBD-Läden
Der CBD-Fachhandel sah sich durch den Gerichtsbeschluss seiner Existenzgrundlage beraubt und gründete den Österreichischen Cannabis Bundesverband (ÖCB). Ein Gutachten wurde in Auftrag gegeben, um die Situation zu überprüfen. Verfassungsexperte Heinz Mayer stellte darin fest, dass legal handelbare Cannabisblüten zwar der Tabaksteuer unterliegen, aber „eindeutig kein Gegenstand des österreichischen Tabakmonopols“ seien. „Damit ist auch der Verkauf über Fachgeschäfte und Automaten wieder rechtlich zulässig“, ist auf der Homepage des ÖCB zu lesen. Eine Ausweitung des Tabakmonopols auf Cannabis wäre laut Mayer „verfassungswidrig, europarechtswidrig und ein unzulässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit“.
Julia Geiss, Betreiberin des CBD-Shops „Zur Blüte“ in Innsbruck und Vorstandsmitglied des ÖCB, hat wie viele ihrer KollegInnen nach dem Rechtsgutachten den Verkauf der Blüten wieder aufgenommen. Der Verband ist dabei in regem Austausch: „Wir möchten einen Termin im Gesundheitsministerium, einen Termin mit dem Finanzministerium haben wir bereits bestätigt bekommen. Dort werden wir über die Lage diskutieren.“ Geiss schätzt das Risiko als gering ein: „Vor dem europäischen Gerichtshof werden wir auf jeden Fall Recht bekommen. Das kann sich aber in die Länge ziehen. Wir haben eine Rechtsschutzversicherung und fühlen uns im Recht.“ Im Frühjahr überlegte sie noch, ihr Geschäft zu schließen.
Jetzt fällt der Blick in die Zukunft positiver aus: „Nach der jetzigen Prognose haben wir nicht vor, zuzusperren. Es kommt aber darauf an, wie sich die Dinge entwickeln.“