Die RKSV in Österreich verlangt die Verwendung einer technischen Sicherheitseinrichtung, um Transaktionen gegen Manipulationen zu sichern.
Diese Sicherheitseinrichtungen, oft als RKSV-Chips oder -Karten bekannt, haben in der Regel eine Gültigkeitsdauer von 3, 5 oder 10 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist können sie weiterhin verwendet werden, allerdings entfällt der Garantieanspruch für einen kostenlosen Tausch bei technischen Fehlern oder gesetzlichen Änderungen, die eine Neuausstellung erfordern.
Deshalb müssen bereits registrierte Signaturerstellungseinheiten ihr Zertifikat nicht verlängern, um Jahresbelege zu überprüfen oder eine neue Registrierkasse in Betrieb zu nehmen. Die einzige Einschränkung besteht darin, dass ein abgelaufenes Zertifikat nicht mehr über FinanzOnline registriert werden kann. Somit ist eine Wiederanmeldung einer Kasse (beispielsweise bei Saisonbetrieben), die zeitweise abgemeldet war, mit einem abgelaufenen Zertifikat nicht mehr gestattet.
Gültigkeit
Dies unterstreicht die Bedeutung, die Gültigkeit der RKSV-Sicherheitseinrichtung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig eine Erneuerung oder Verlängerung zu beantragen, um den reibungslosen Betrieb und die Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.
Weitere Informationen für die Vorgehensweise bei Saisonbetrieben und wie Strafen vermieden werden können, können online nachgelesen werden.
https://fidas.at/aktuelles/wichtiges-update-zur-rksv-sicherheitseinrichtung-was-sie-wissen-muessen/