Aktualisierung im GmbH-Gesetz
Vereinfachte Gründungsbedingungen und ihre Auswirkungen
Aktualisierung im GmbH-Gesetz
Vereinfachte Gründungsbedingungen und ihre Auswirkungen
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In der dynamischen Welt des Unternehmertums bringt das jüngste Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz signifikante Neuerungen für die Struktur und das Kapital der Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).
Aktualisierung:
Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz hat neben der Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft eine bedeutende Anpassung vorgenommen, indem das Mindeststammkapital für GmbHs auf 10.000,00 Euro reduziert wurde, mit einer erforderlichen Mindestbareinzahlung von 5.000,00 Euro.
Diese Änderung vereinfacht die Kapitalbeschaffung bei der Gründung einer GmbH erheblich und zielt darauf ab, insbesondere Start-ups und neue Unternehmen zu unterstützen.
Zudem führt die Reduzierung des Mindeststammkapitals zu einer Verringerung der Mindestkörperschaftsteuer von zuvor 1.750,00 Euro auf nun 500,00 Euro jährlich, basierend auf 5 Prozent des gesetzlichen Mindeststammkapitals.
Ein zusätzlicher Vorteil durch die Gesetzesänderung für gründungsprivilegierte GmbHs ist, dass die früher erforderliche Kapitalerhöhung auf 35.000,00 Euro nach zehn Jahren nicht mehr notwendig ist, da das Stammkapital nun bereits die neuen Mindestanforderungen erfüllt.
Keine automatische Herabsetzung der Mindest-KÖSt
Trotz dieser Neuregelung basieren die von den Finanzbehörden derzeit festgesetzten Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen auf dem früheren Mindestsatz. Die Herabsetzung auf den neuen Mindestkörperschaftsteuersatz muss beantragt werden.
Weitere rechtliche Änderungen dazu können online nachgelesen werden.