Quarantäne ist kein Krankenstand! Ist ein Mitarbeiter unter behördliche Quarantäne gestellt, so hat er weiterhin Anspruch auf Arbeitslohn.
Der Dienstgeber muss den Arbeitslohn bis zur Beendigung der behördlichen Quarantäne weiterzahlen.
Jedoch hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf Vergütung des während der Absonderung ausbezahlten Arbeitslohns. Dieser Antrag ist binnen 3 Monaten nach Ende der Quarantäne zu stellen, aber Achtung dazu sollte man ein paar Informationen beachten.
Details dazu können Sie unter https://fidas.at/verguetung-arbeitnehmer-quarantaene/ nachlesen.
27. Januar 2021 | AutorIn: Daniel Nöbauer | Foto: shutterstock