Es wurde bereits vor längerem angekündigt, nun startet die Voranmeldefrist zur Beantragung des Energiekostenzuschusses für das 4. Quartal 2022 tatsächlich.
Vom 29. März bis 14. April 2023 kann über das Austria Wirtschaftsservice (aws) der EKZ I für das 4. Quartal 2022 beantragt werden. Die Antragsphase selbst ist vom 17. April bis 16. Juni 2023. Den genauen Termin bekommen die Förderwerber vom aws zugewiesen.
WICHTIG! Auch hier gilt wie schon für den Förderzeitraum Februar bis September 2022 das First come-first serve-Prinzip.
Ablauf der Energiekostenförderung in aller Kürze:
- Voranmeldung – unbedingt notwendig
- Registrierung beim aws
- Feststellung der Energieintensität
- Ermittlung der förderbaren Kosten
- Antrag stellen im zugewiesenen Zeitraum
14. März 2023 | AutorIn: Daniel Nöbauer | Foto: Shutterstock