Kurz vor Jahresende ist der richtige Zeitpunkt für Unternehmer, zu überdenken, ob die umsatzsteuerlichen Wahlrechte optimal genutzt werden. Vielleicht gibt es hier Optimierungspotential? Die Ausübung der Wahlrechte muss jedenfalls rechtzeitig geplant werden.
Rückkehr in die Kleinunternehmerregelung?
Kleinunternehmer sind Unternehmer, die im Inland ihr Unternehmen betreiben und deren Umsätze grundsätzlich 35.000 Euro netto jährlich nicht überschreiten. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, haben jedoch auch keine Möglichkeit, sich die an sie verrechnete Vorsteuer beim Finanzamt zurückzuholen.
Auf diese sogenannte Kleinunternehmerregelung kann jedoch mittels Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt verzichtet werden. Eine solche Option wird insbesondere dann sinnvoll sein, wenn höhere Investitionen mit einem entsprechenden Vorsteuerabzug geplant sind.
Wechsel zwischen Ist- und Sollbesteuerung?
Für den Zeitpunkt des Entstehens und in weiterer Folge auch der Fälligkeit der Umsatzsteuerschuld gibt es zwei Systeme:
- Bei der Soll-Besteuerung entsteht die Umsatzsteuerschuld mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wird. Bei der Ist-Besteuerung entsteht die Umsatzsteuerschuld mit Ablauf des Kalendermonats, in dem das Entgelt vereinnahmt wurde. Das bedeutet, das Entgelt muss dem leistenden Unternehmer tatsächlich zugeflossen sein.
- In Österreich besteht unter anderem für Unternehmer, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben (z.B. Ziviltechniker, Rechtsanwälte etc.), sowie für Unternehmer, für die keine Buchführungspflicht besteht, die Möglichkeit, von der Ist-Besteuerung zur Soll-Besteuerung zu optieren. Für diesen Wechsel ist ein Antrag zu stellen, der bis zum Abgabetermin der ersten Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) für den Veranlagungszeitraum (meist das Kalenderjahr) einzubringen ist, im Regelfall somit mit der Jänner-UVA bis spätestens zum 15.03. des neuen Jahres.
Weitere Informationen zur freiwilligen Abgabe der UVA und zur Verzinsung der Umsatzsteuernachzahlungen bzw. Guthaben finden Sie in dem Blog-Beitrag: https://fidas.at/aktuelles/wahlrechte-zu-jahresbeginn-in-der-umsatzsteuer-rechtzeitig-ausueben/