Gleiches Geld für gleiche Arbeit: Im Juni 2026 rollt eine neue EU-Richtlinie auf Unternehmen im Gastgewerbe zu – auch Tirol ist davon betroffen. Wir ordnen die Zahlen ein.
Ab Juni 2026 wird es für viele Gastronomiebetriebe ernst: Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll dafür sorgen, dass Gehälter künftig nachvollziehbarer und vergleichbarer werden. Im Mittelpunkt steht das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“. In nationales Recht umgesetzt werden muss die Vorgabe bis spätestens 7. Juni 2026.
Für die kleinstrukturierte Gastronomiebranche bleibt der Aufwand insgesamt überschaubar. Betroffen sind vor allem größere Unternehmen wie Hotelketten oder Systemgastronomie: ab 250 Mitarbeitenden jährlich, ab 100 Mitarbeitenden alle drei Jahre.
Was sich konkret ändert
Im Arbeitsalltag bringt die Richtlinie vor allem drei zentrale Neuerungen:
- Auskunftsrecht: Mitarbeitende können künftig Informationen über vergleichbare Gehälter einholen.
- Transparenz: Angaben zum Gehalt müssen bereits in der Stellenausschreibung oder spätestens im Bewerbungsprozess klar kommuniziert werden.
- Abfrageverbot: Fragen nach dem letzten Einkommen sind nicht mehr zulässig.
Zusätzlich müssen größere Betriebe ab 100 MitarbeiterInnen den Gender Pay Gap offenlegen. Liegt dieser über fünf Prozent und lässt er sich nicht sachlich begründen, sind gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung Maßnahmen zu setzen.
Zur Umsetzung stehen Unternehmen in Österreich bereits Tools wie Einkommensrechner und Vorlagen für Gehaltsberichte des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft zur Verfügung.
