Eingabehilfen öffnen

Skip to main content
Rankings - top.tirol - Wirtschaftsnachrichten aus Tirol
Rankings
Unternehmensverzeichnis - top.tirol - Wirtschaftsnachrichten aus Tirol
Unternehmen
Newsletter - top.tirol - Wirtschaftsnachrichten aus Tirol
Newsletter
Webinar zu EU-Datengesetz

Was der Data Act für Unternehmen bedeutet

Webinar zu EU-Datengesetz

Was der Data Act für Unternehmen bedeutet

Artikel teilen

Seit 12. September gilt der EU Data Act in ganz Europa. In einem Webinar exklusiv für top.tirol KLUB-Mitglieder erklärten die CHG-Rechtsanwälte Stefan Humer und Clemens Handl, worauf sich Betriebe einstellen müssen. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Was ist der EU Data Act?

Der Data Act ist eine EU-Verordnung, die regelt, wie Daten genutzt und weitergegeben werden dürfen, vor allem wenn sie nicht-personenbezogen sind.

    • Daten sollen nicht mehr in sogenannten Silos verschwinden
    • Mehr Transparenz für NutzerInnen
    • Innovation durch besseren Zugang zu Daten fördern
  • Wen betrifft der Data Act konkret?
    • NutzerInnen (Unternehmen, die Maschinen, Geräte oder Cloud-Dienste einsetzen)
    • DateninhaberInnen (Hersteller von Maschinen, Autos, Smart-Home-Geräten, Softwareanbietern)
    • DatenempfängerInnen (Werkstätten; Start-ups; Drittanbieter, die auf Daten angewiesen sind)

Praxisbeispiel:

Ein Landwirt nutzt einen vernetzten Traktor. Die darin erzeugten Nutzungsdaten (z. B. Bodenwerte) muss der Hersteller zukünftig auch dem Landwirt oder dessen Dienstleistern (z. B. Agrarsoftware-Anbietern) zur Verfügung stellen – nicht nur selbst exklusiv nutzen.

  • Welche Daten sind gemeint?
    • Maschinendaten, z. B. von Industrieanlagen, Fahrzeugen, Geräten
    • Nutzungsdaten aus Software oder Cloud-Diensten
    • Keine personenbezogenen Daten (dafür gilt weiterhin die DSGVO)
  • Was müssen Unternehmen jetzt konkret tun?
    • Produkte prüfen (Werden Daten erzeugt? Können sie für andere nützlich sein?)
    • „Access by Design“ einbauen (Datenzugang muss von Anfang an mitgedacht und technisch möglich sein)
    • Verträge anpassen (Besonders bei Datenlizenzverträgen, Cloud-Verträgen und Kundenzugängen)
    • Informationspflichten (KundInnen und NutzerInnen müssen über Datenzugang, Rechte und Nutzungsbedingungen informiert werden)
    • DSGVO und Data Act abstimmen (Bei Mischdaten, also personenbezogen und technisch, braucht es klare Regeln)
    • Cloud-Strategie prüfen (Anbieterwechsel muss erleichtert werden)
  • Was passiert bei Verstößen?
    • Bußgelder und behördliche Maßnahmen
    • Zivilklagen durch Wettbewerber oder KundInnen
    • Verfahren bei zertifizierten Schlichtungsstellen

Praxisbeispiel:

Ein Maschinenhersteller verweigert den Datenzugang an eine Werkstatt. Diese kann dagegen vorgehen und gegebenenfalls klagen.

  • Welche Chancen bietet der Data Act?
    • Besserer Datenzugang (z. B. auf Maschinendaten vom Hersteller)
    • Neue Geschäftsmodelle (eigene Services auf Basis von Dritt-Daten entwickeln)
    • KI-Training verbessern (höhere Datenmengen ermöglichen genauere Modelle)
    • Mehr Wettbewerb (kleinere Anbieter haben gleiche Chancen wie Großunternehmer)
  • Empfohlene Schritte für Unternehmen – jetzt aktiv werden
    • Alle Datenquellen im Unternehmen erfassen (Maschinen, Software, IoT)
    • Bestehende Verträge mit Herstellern, Cloud-Anbietern etc. prüfen
    • Rechtliche Grundlagen absichern (DSGVO und Data Act im Einklang)
    • Potenziale für KI und Business Development identifizieren
    • Produkte und Verträge auf Data-Act-Konformität prüfen

Weiterführende Infos von der EU-Kommission gibt's hier.

19. September 2025 | AutorIn: top.tirol Redaktion | Foto: Shutterstock

top.tirol Newsletter

Wir informieren Sie kostenlos und wöchentlich über Tirols Wirtschaftsgeschehen