Seit 12. September gilt der EU Data Act in ganz Europa. In einem Webinar exklusiv für top.tirol KLUB-Mitglieder erklärten die CHG-Rechtsanwälte Stefan Humer und Clemens Handl, worauf sich Betriebe einstellen müssen. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Was ist der EU Data Act?
Der Data Act ist eine EU-Verordnung, die regelt, wie Daten genutzt und weitergegeben werden dürfen, vor allem wenn sie nicht-personenbezogen sind.
-
- Daten sollen nicht mehr in sogenannten Silos verschwinden
- Mehr Transparenz für NutzerInnen
- Innovation durch besseren Zugang zu Daten fördern
- Wen betrifft der Data Act konkret?
- NutzerInnen (Unternehmen, die Maschinen, Geräte oder Cloud-Dienste einsetzen)
- DateninhaberInnen (Hersteller von Maschinen, Autos, Smart-Home-Geräten, Softwareanbietern)
- DatenempfängerInnen (Werkstätten; Start-ups; Drittanbieter, die auf Daten angewiesen sind)
Praxisbeispiel:
Ein Landwirt nutzt einen vernetzten Traktor. Die darin erzeugten Nutzungsdaten (z. B. Bodenwerte) muss der Hersteller zukünftig auch dem Landwirt oder dessen Dienstleistern (z. B. Agrarsoftware-Anbietern) zur Verfügung stellen – nicht nur selbst exklusiv nutzen.
- Welche Daten sind gemeint?
- Maschinendaten, z. B. von Industrieanlagen, Fahrzeugen, Geräten
- Nutzungsdaten aus Software oder Cloud-Diensten
- Keine personenbezogenen Daten (dafür gilt weiterhin die DSGVO)
- Was müssen Unternehmen jetzt konkret tun?
- Produkte prüfen (Werden Daten erzeugt? Können sie für andere nützlich sein?)
- „Access by Design“ einbauen (Datenzugang muss von Anfang an mitgedacht und technisch möglich sein)
- Verträge anpassen (Besonders bei Datenlizenzverträgen, Cloud-Verträgen und Kundenzugängen)
- Informationspflichten (KundInnen und NutzerInnen müssen über Datenzugang, Rechte und Nutzungsbedingungen informiert werden)
- DSGVO und Data Act abstimmen (Bei Mischdaten, also personenbezogen und technisch, braucht es klare Regeln)
- Cloud-Strategie prüfen (Anbieterwechsel muss erleichtert werden)
- Was passiert bei Verstößen?
- Bußgelder und behördliche Maßnahmen
- Zivilklagen durch Wettbewerber oder KundInnen
- Verfahren bei zertifizierten Schlichtungsstellen
Praxisbeispiel:
Ein Maschinenhersteller verweigert den Datenzugang an eine Werkstatt. Diese kann dagegen vorgehen und gegebenenfalls klagen.
- Welche Chancen bietet der Data Act?
- Besserer Datenzugang (z. B. auf Maschinendaten vom Hersteller)
- Neue Geschäftsmodelle (eigene Services auf Basis von Dritt-Daten entwickeln)
- KI-Training verbessern (höhere Datenmengen ermöglichen genauere Modelle)
- Mehr Wettbewerb (kleinere Anbieter haben gleiche Chancen wie Großunternehmer)
- Empfohlene Schritte für Unternehmen – jetzt aktiv werden
- Alle Datenquellen im Unternehmen erfassen (Maschinen, Software, IoT)
- Bestehende Verträge mit Herstellern, Cloud-Anbietern etc. prüfen
- Rechtliche Grundlagen absichern (DSGVO und Data Act im Einklang)
- Potenziale für KI und Business Development identifizieren
- Produkte und Verträge auf Data-Act-Konformität prüfen
Weiterführende Infos von der EU-Kommission gibt's hier.