Das Finanzministerium hat kürzlich die Lohnsteuerrichtlinien (LStR) aktualisiert.
Folglich werden die wichtigsten Änderungen und Neuerungen, sowohl aus lohnsteuerlicher als auch aus sozialversicherungsrechtlicher Perspektive, vorgestellt:
Anpassungen bei Pensionen und Altersteilzeit
Das gesetzliche Pensionsalter für Frauen wird bis zum Jahr 2033 schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben, um Gleichheit mit dem Pensionsalter für Männer herzustellen. Die Regelungen zur Altersteilzeit wurden flexibler gestaltet: Innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten lässt sich die Arbeitszeit nun frei wählen, vorausgesetzt, sie entspricht im Durchschnitt der getroffenen Altersteilzeitvereinbarung. Während der gesamten Altersteilzeit darf die Arbeitszeit zwischen 20 Prozent und 80 Prozent der vorher üblichen Arbeitszeit variieren, sofern diese Schwankungen über den Zeitraum hinweg ausgeglichen werden.
Kinderbetreuungsleistungen
Die Kriterien für die Anerkennung von Bildungseinrichtungen, die vom Arbeitgeber bereitgestellt werden und steuerfreie Vorteile für Arbeitnehmer ermöglichen, wurden vereinfacht. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an die Gewinnerzielung und den Prozentsatz der Kinder, die nicht zum Betrieb gehören. Zusätzlich wurde der steuerfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung für die Arbeitnehmer auf 2.000,00 Euro pro Jahr erhöht.
Neuregelung bei Sachbezügen
Eine Novelle des Richtwertegesetzes hat seit dem 1. Jänner 2024 Änderungen bei den Quadratmeterwerten für die Bewertung von Wohnraum mit sich gebracht, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitern kostenlos oder zu einem vergünstigten Preis überlassen. Außerdem wurde präzisiert, dass unentgeltlich oder zu einem Vorzugspreis erteilte Optionsrechte erst zum Zeitpunkt ihrer Ausübung steuerpflichtig werden.
Weitere Neuerungen zum Thema Werbungskostenabzug, Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-Ups, Erschwerniszulagen und Tipps zur einvernehmlichen Kündigung können online nachgelesen werden.