Eingabehilfen öffnen

Skip to main content
Rankings - top.tirol - Wirtschaftsnachrichten aus Tirol
Rankings
Unternehmensverzeichnis - top.tirol - Wirtschaftsnachrichten aus Tirol
Unternehmen
Newsletter - top.tirol - Wirtschaftsnachrichten aus Tirol
Newsletter
Neues Stromgesetz (ElWG)

Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Neues Stromgesetz (ElWG)

Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Artikel teilen

Nach über 20 Jahren soll das bestehende „Betriebssystem“ für die Strominfrastruktur – das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) – ein umfassendes Update erhalten. Das Ziel: Ein Stromnetz, das den Anforderungen der Energiewende ebenso gerecht wird wie jenen eines wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts.

Die Energiewende ist in vollem Gange – in manchen Wochen erreicht Österreich bereits 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Quellen. Damit einher geht ein grundlegender Wandel in der Struktur der Stromversorgung: Weg von zentralen Großkraftwerken hin zu dezentralen Einspeisern, etwa durch Photovoltaik, Windkraft oder Energiegemeinschaften. Für Unternehmen bedeutet das neue Chancen, aber auch neue Pflichten.

Dazu kommt der steigende Strombedarf durch Elektrifizierung (E-Mobilität, Wärmepumpen et cetera) sowie die Notwendigkeit, Netze intelligenter und effizienter zu steuern. Das ElWG möchte genau da anpacken.

 

Kernpunkte des neuen Stromgesetzes

1. Netzdienliches Verhalten als Leitprinzip

Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, die Auslastung der Stromnetze effizienter zu gestalten. Der Fokus liegt auf sogenannten „netzdienlichen“ Verhaltensweisen – sowohl auf Seiten der Stromerzeuger als auch der Verbraucher. Darunter fallen:

  • Intelligente, digitale Zähler (Smart Meter)
  • Dynamische Tarife für Unternehmen und Haushalte
  • Besserstellung von Stromspeichern
  • Peer-to-Peer-Energiehandel ohne Netzentgelte
  • Direktleitungen zwischen Erzeugern und Abnehmern (z. B. Industrieanlagen)

Diese Maßnahmen sollen helfen, Lastspitzen zu vermeiden und Investitionen ins Stromnetz zielgerichteter zu gestalten.

 

2. Spitzenkappung & Einspeiseentgelte: Das kontroverse Thema

Besonders diskutiert wurden zwei Instrumente:

  • Spitzenkappung: In Spitzenzeiten kann die Einspeisung aus Erneuerbaren begrenzt werden – sofern keine Speicherlösung vorhanden ist. Ziel ist es, kostspielige Überdimensionierung des Netzes zu verhindern.
  • Einspeiseentgelte: Erzeuger sollen künftig – wenn auch moderat – einen Beitrag zu den Netzkosten leisten. Derzeit tragen Verbraucher rund 90 Prozent dieser Kosten, obwohl der Netzausbau zunehmend durch Erzeugerbedarf getrieben wird.

Kritik kam vor allem von kleineren PV-Anlagenbetreibern und aus Teilen der Politik. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner hält jedoch an den Plänen fest, betont aber, dass die Anlagen weiterhin wirtschaftlich bleiben sollen. Speichertechnologie wird im Gegenzug von Netzgebühren befreit – das schafft Anreize zur Eigenverbrauchsoptimierung und entlastet das Gesamtsystem.

 

Was Unternehmen konkret erwartet

Für Betriebe – insbesondere mit Eigenstromerzeugung oder großem Verbrauch – ergeben sich durch das neue Gesetz sowohl neue Spielräume als auch Verpflichtungen:

  • Investitionen in Speicherlösungen werden wirtschaftlich attraktiver.
  • Direktleitungen zwischen PV-/Windanlagen und Produktionsstätten sind künftig möglich – ein Vorteil für energieintensive Betriebe.
  • Dynamische Tarife bieten Einsparpotenziale durch Lastverschiebung – Voraussetzung sind Smart Meter und flexible Steuerung.
  • Regelmäßige Veröffentlichung der Netzausbaupläne schafft mehr Planungssicherheit für Standortentscheidungen.

Zudem wird die Abrechnung transparenter: KundInnen erhalten künftig monatliche Rechnungen, auf denen Vergleichsmöglichkeiten via Tarifkalkulator hervorgehoben sind – das stärkt den Wettbewerb.

Verursachergerechtigkeit ist notwendig

Staatssekretärin Zehetner betont, dass das System langfristig nur funktionieren könne, wenn alle Beteiligten einen „adäquaten Beitrag“ leisten. Das gelte auch für kleinere PV-Anlagen. Gleichzeitig sei es politisches Ziel, die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in erneuerbare Energien zu erhalten – eine wichtige Botschaft für InvestorInnen.

Sie zeigt sich offen für Anpassungen bei der Umsetzung, setzt aber auf „pragmatische Lösungen“ und Dialog mit der Branche – etwa bei der umstrittenen Spitzenkappung für Windkraft.

 

Kritikpunkte und offene Fragen

Neben der Einspeiseproblematik gibt es noch weitere kritische Stimmen:

  • Der Sozialtarif, der Unternehmen zu Preisvorgaben verpflichtet, wird als ordnungspolitisch fragwürdig eingestuft.
  • Die Rolle der großen Energieversorger und deren Marktmacht bleibt ungelöst, wird im ElWG aber auch nicht direkt adressiert.
  • Die Angst vor Datennutzung durch Smart Meter hält sich – obwohl technisch unbegründet, wie die Politik betont.

Ein weiterer Knackpunkt: Das Gesetz benötigt eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Die Regierung muss daher mit mindestens einer Oppositionspartei (FPÖ oder Grüne) verhandeln. Der genaue Zeitplan für die Verabschiedung bleibt offen.

20. August 2025 | AutorIn: Nico Freimann | Foto: shutterstock

top.tirol Newsletter

Wir informieren Sie kostenlos und wöchentlich über Tirols Wirtschaftsgeschehen