Das Jahr 2024 stellt einen bedeutenden Meilenstein für das österreichische Spendenwesen dar, da weitreichende Änderungen die Spendenbegünstigung revolutionieren, wie beispielsweise die umfassende Spendenabsetzbarkeit.
Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt eine bedeutende Änderung in Bezug auf die Spendenabsetzbarkeit für gemeinnützige Rechtsträger in Österreich. Diese Beschränkung wird nicht länger auf bestimmte Wohltätigkeits- oder Forschungszwecke anwendbar sein.
Stattdessen werden bisher nicht begünstigte gemeinnützige Bereiche wie Bildung, Sport, Tierschutz, Menschenrechte und Demokratieentwicklung in den Kreis der steuerlich absetzbaren Spenden einbezogen. Diese Erweiterung gilt ebenfalls für Kultureinrichtungen, die unabhängig von staatlichen Förderungen die Spendenabsetzbarkeit beantragen können. Dies stellt einen bedeutenden Schritt zur Förderung der kulturellen Vielfalt dar.
Zugang wird erleichtert
Eine besondere Veränderung betrifft den Zugang zur Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen für kleine Organisationen. Durch eine deutliche Verkürzung der bisherigen Mindestbestandsdauer auf ein Jahr wird es kleinen Organisationen ermöglicht, den Antrag auf Spendenabsetzbarkeit bereits nach dem ersten Jahr ihrer gemeinnützigen Tätigkeit zu stellen.
Organisationen mit Spendeneinnahmen von unter 1 Mio. Euro benötigen lediglich die Unterstützung eines Steuerberaters für den Antragsprozess. Ab April 2024 kann die Eintragung in die Liste beim Finanzamt beantragt werden, wodurch die Anerkennung als spendenbegünstigte Einrichtung erfolgt. Wenn der Antrag bis Ende Juni 2024 gestellt wird, sind alle Spenden des Jahres 2024 abzugsfähig, einschließlich solcher, die bereits vor der Anerkennung geleistet wurden. Voraussetzung ist, dass die Vereine im Sinne der Bundesabgabenordnung gemeinnützig sind.
Weitere Informationen zur steuerfreien Freiwilligenpauschale, sowie zu Änderungen bei gemeinnützigen Stiftungen können online nachgelesen werden.