In Österreich besteht seit Einführung der Registrierkassenpflicht auch eine Belegerteilungspflicht.
Die Belegerteilungspflicht gilt ab dem ersten Barumsatz – EGAL ob eine Registrierkassenpflicht besteht oder nicht. Im Klartext heißt das: Jeder Unternehmer muss einen Beleg an seinen Kunden ausgeben, wenn dieser bar bezahlt. Was der Kunde mit dem Beleg macht, bleibt ihm überlassen – denn es besteht keine Belegannahmepflicht in Österreich.
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27. März 2023 | AutorIn: Daniel Nöbauer | Foto: Shutterstock