Ab 2023 können ArbeitgerberInnen ihren MitarbeiterInnen Zuschüsse von bis zu € 200,- pro Kalenderjahr lohnsteuerfrei zur Nutzung von Carsharing-Angeboten leisten.
Dazu zählen neben E-Autos auch E-Bikes, E-Scooter, E-Motorräder und sogar Fahrräder! Der Zuschuss deckt die entgeltliche Nutzung privat veranlasster (nicht beruflicher) Fahrten im Rahmen des Carsharings ab.
Natürlich gibt es hierzu auch Voraussetzungen, die beachtet werden müssen.
15. Februar 2023 | AutorIn: Daniel Nöbauer | Foto: Shutterstock