Ab Ende September soll sie kommen, die sogenannte Paketabgabe – und sie wirft grundlegende Fragen über Steuerpolitik, Fairness im Handel und die Versorgung des ländlichen Raums auf.
Am Anfang dieser Geschichte steht eine politische Entscheidung, die gut klingt: Die Koalition will die Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel von zehn auf 4,9 Prozent senken. Geplanter Start ist Juli 2026 – der Nationalrat hat das Gesetz bereits zur Begutachtung vorliegen. Das Problem: Statt der ursprünglich vorgesehenen Plastiksteuer, die am Widerstand der Industrie scheiterte, soll nun eine Paketabgabe von zwei Euro pro Lieferung die Kassen füllen – und zwar bei Onlinehändlern ab einem Jahresumsatz von 100 Millionen Euro. Der Staat erwartet sich davon 280 Millionen Euro jährlich.
Zunächst hatte die Regierung überlegt, nur Pakete aus Drittstaaten wie China zu belasten – also jene Billigpakete von Temu und Shein, die den heimischen Handel unter Druck setzen. Doch das scheiterte an europäischem Recht: Zolleinnahmen auf Pakete aus Drittländern würden an die EU fließen, nicht an Österreich – und die EU plant ohnehin eine eigene Abgabe dieser Art. Weil nationale Alleingänge bei Zöllen EU-rechtlich nicht zulässig sind, betrifft die Regelung nun auch Lieferungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
Wer zahlt wirklich?
Auf dem Papier trifft die Steuer nur große Plattformen. In der Praxis sieht es anders aus. Die Abgabe wird pro Paket verrechnet und von österreichischen Unternehmen abgeführt – letztlich tragen aber Händler und Konsumenten gemeinsam die Mehrbelastung, da zusätzliche Kosten großteils weitergegeben werden.
Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will bringt es auf den Punkt: Statt Billigplattformen aus Drittstaaten fair zu besteuern, schaffe die Paketsteuer eine systematische Wettbewerbsbenachteiligung für den österreichischen Handel – im Endeffekt könnte ein „Österreich-Aufschlag im Onlinehandel” entstehen.
Dazu kommt ein weiteres strukturelles Problem: Ein Rechnungshof-Bericht vom Februar 2026 zeigt, dass die österreichischen Behörden mit ihrer derzeitigen Infrastruktur gar nicht nachvollziehen können, wie hoch die Umsätze im grenzüberschreitenden Versandhandel tatsächlich sind – und damit auch nicht kontrollieren können, ob die Steuer korrekt abgeführt wird. Von solchen Vollzugsdefiziten profitieren erfahrungsgemäß vor allem Drittstaatenplattformen.
Eine Branche mit Gewicht
Man sollte sich die Dimension vor Augen halten, um die es geht: Laut einer aktuellen EcoAustria-Studie erzielten österreichische Unternehmen 2023 über digitale Vertriebskanäle einen Umsatz von 57,9 Milliarden Euro. Der Onlinehandel trägt 13,1 Milliarden Euro zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung bei und sichert rund 250.000 Arbeitsplätze. Diese Branche pauschal mit einer neuen Abgabe zu belasten ist kein Randthema – es ist ein wirtschaftspolitischer Eingriff mit erheblicher Tragweite.
Zusätzlich zur geplanten nationalen Paketsteuer kommen auf Konsumenten noch weitere Abgaben zu: Die EU-Staaten haben beschlossen, ab 1. Juli 2026 vorübergehend einen festen Zoll von drei Euro auf kleine Pakete mit einem Wert unter 150 Euro aus Drittstaaten zu erheben. Für manche Bestellungen summieren sich die Zusatzkosten damit erheblich.
Kein Luxusproblem, sondern Versorgungsfrage
Hier kommt die regionale Dimension ins Spiel – und sie ist für Tirol alles andere als abstrakt. Gerade im ländlichen Raum ist der Online-Versand oft der einzig zuverlässige Zugang zu Waren des täglichen Bedarfs sowie zu Medikamenten und Arzneimitteln – bei einer Versorgungsinfrastruktur, die immer dünner wird.
Online-Shopping ist für viele Tiroler Haushalte schlicht die vernünftigste Art einzukaufen – und nicht selten die einzige ohne stundenlangen Aufwand.
Besonders betroffen wären ländliche Gebiete, wo Online-Shopping oft die einzige Alternative zum langen Anfahrtsweg in Einkaufszentren darstellt. Senioren und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die verstärkt auf Lieferservices angewiesen sind, würden überproportional belastet.
Hinzu kommt: Tiroler KMU, die ihre Waren über digitale Kanäle vertreiben, stehen ohnehin unter Druck durch steigende Logistik- und Energiekosten sowie den Wettbewerb mit großen internationalen Plattformen. Eine pauschale Paketabgabe, die am Ende auf die Kundschaft überwälzt wird, verschlechtert ihre Wettbewerbsposition weiter.
Das Paradox der Gegenfinanzierung
Was diese Debatte besonders pikant macht: Die Paketsteuer wirkt direkt preistreibend und inflationstreibend – und steht damit im direkten Widerspruch zu den Entlastungszielen der Bundesregierung. Für viele Haushalte hebt die Paketsteuer den Entlastungseffekt der Mehrwertsteuersenkung teilweise oder vollständig auf.
Die Regierung gibt mit einer Hand (günstigere Lebensmittel) und nimmt mit der anderen (teurere Pakete). Wer regelmäßig online bestellt – was in Tirol strukturell bedingt viele Menschen tun –, könnte unterm Strich schlechter dastehen als zuvor.
Die Wirtschaftskammer hat die Botschaft klar formuliert: Dieses Budgetloch werde durch heimische Händler gegenfinanziert, obwohl man eigentlich Plattformen aus Drittstaaten treffen wollte. Das klingt nach einer Steuer, die ihr Ziel verfehlt – und dabei jene belastet, die man schützen wollte.