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„Eine Lüge kann auch notwendig sein“

„Eine Lüge kann auch notwendig sein“

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„Eine Lüge kann auch notwendig sein“

Experten schätzen, dass Menschen bis zu 200-mal täglich lügen. Auch im Job wird gegenüber Chefs, Kollegen und Kunden gelogen. In der Ökonomie und Politik kann eine Unwahrheit manchmal die bessere Alternative sein.

Jeder lügt. Bis zu 200-mal täglich, sagen Experten. Eine Zahl, die sich natürlich schwer nachweisen lässt, möglicherweise sogar gelogen ist. Wir lügen nicht ständig, aber zwischendurch greifen wir oft zu einer Notlüge, auch im Beruf. Ob im Vorstellungsgespräch, im Gespräch mit dem Kunden, dem Vorgesetzten oder den Arbeitskollegen wird nicht immer die Wahrheit gesagt, für viele handelt es sich dabei lediglich um ein Kavaliersdelikt.

"Lügen bedeutet, bewusst die Unwahrheit zu sagen, um sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen.

Eine Lüge ist also (fast) nie ein ,Kavaliersdelikt?", informiert der Innsbrucker Rechtsanwalt Gerd Pichler. Aber: Der Oberste Gerichtshof habe in einer Entscheidung aus dem Jahr 1998 klargestellt, dass "Notlügen", die ein Dienstnehmer verwendet, um geringfügige Dienstpflichtverletzungen zu vertuschen, nicht mit Entlassung geahndet werden können. So darf beispielsweise die bei einem Bewerbungsgespräch gestellte Frage nach einer Schwangerschaft wahrheitswidrig verneint werden, erklärt der Arbeitsrechtsexperte. Hier gilt das Recht zur Lüge.

So weit, so gut. Was bedeutet es jedoch aus wirtschafts­ethischer Sicht, im Arbeitskontext zu lügen?

Gerade bei der Lüge bestehe eine sehr große Bandbreite, die sich auf die Intention beziehe, sagt der Wirtschaftsethiker Wilhelm Guggenberger. Was will man? Was ist die Absicht dahinter? "Was natürlich auf jeden Fall ethisch zu verurteilen ist, ist, wenn gelogen wird, um den eigenen Vorteil oder Profit zu maximieren", erläutert Guggenberger und ergänzt, "und wenn klar ist, dass andere dadurch einen Schaden nehmen."

Dem Arbeitgeber einen Krankenstand vorzutäuschen, ist für den Wirtschafts­ethiker daher bereits durchaus "eine Form von ethisch abzulehnender Lüge". Obwohl meist als Kavaliersdelikt wahrgenommen, handelt es sich dabei um eine Form von Betrug, weil damit Leistungen in Anspruch genommen werden, vom Arbeitgeber und auch vom Gesundheitssystem, ohne dass sie einem zustehen. Auch wenn Kunden mit Falschaussagen belogen bzw. betrogen werden, sei das moralisch verwerflich. "Die Grenze zur Lüge ist in der Wirtschaft, im Besonderen in der Werbung, sehr nah", sagt Guggenberger.

Ob der Arbeitgeber einen Mitarbeiter dazu zwingen darf, für das Unternehmen zu lügen, und bei Weigerung sogar mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie einer Kündigung drohen darf, weiß Rechtsanwalt Gerd Pichler: "Fallweise wird es zulässig sein, dem Arbeitnehmer die Weisung zu erteilen, gegenüber einem Kunden die Unwahrheit zu sagen, wenn das im Interesse des Unternehmens erforderlich erscheint, um zum Beispiel einen Imageschaden zu verhindern."

Heißt, der Arbeitgeber darf den Mitarbeiter zur Lüge auffordern, unter der Bedingung, dass die Notlüge den Interessen des Arbeitnehmers nicht entgegensteht.

Das wäre dann der Fall, wenn sich der Arbeitnehmer durch die Befolgung einer Weisung - etwa im Sinne eines Beitrags zu einem Betrug - strafbar machen würde, erläutert Pichler weiters. In diesem Fall muss der Mitarbeiter also nicht lügen und hat folglich auch nicht mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Wenn die Lüge indes gerechtfertigt ist und vom Mitarbeiter verweigert wird, kann der Vorgesetzte diesen Mitarbeiter entlassen. "Die Gerichte haben bei der Beurteilung, ob eine Weisung zu befolgen ist oder nicht, die Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers gegeneinander abzuwägen. Diese Frage wird also immer im besonderen Einzelfall zu beurteilen sein", erläutert Pichler im Detail.

Nicht immer sind Lügen oder Unwahrheiten, um euphemistisch zu bleiben, verwerflich.

So stellt Wilhelm Guggenberger fest, dass zum Teil in der Ökonomie oder in der Politik eine Unwahrheit auch notwendig sein kann. "Es klingt vielleicht ein bisschen überzogen, aber ich denke auch an die gegenwärtige Situation oder an Entscheidungen in der Finanzwirtschaft, wenn Verantwortungsträger hier im Vorfeld gefragt werden, ob dies oder jenes der Fall sein wird, und würden sie die Wahrheit sagen, könnte das mitunter einen großen Schaden anrichten", ist der Universitätsprofessor überzeugt. Auch im Börsengeschäft oder bei Zinsfestsetzungen kann es im Extremfall sogar notwendig sein, dass gelogen wird, um Schaden fernzuhalten oder Panik zu vermeiden. Im gesamten Wirtschaftsbereich hoffe der Experte für Wirtschaftsethik, dass "Menschen wie Unternehmen diese aktuelle Ausnahmesituation nicht ausnützen, um mit falschen Fakten oder Taten einen Profit herauszuschlagen". Das wäre ein klassisches Feld, wo eine Lüge zum Schaden anderer führen könne und das sei eine große Gefahr, konkretisiert Guggenberger. So gilt im Leben - wie auch im Arbeitsverhältnis - der Grundsatz: "Ehrlich währt am längsten."
27. April 2020 | AutorIn: TT/Nina Zacke | Foto: Shutterstock

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